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Arbeiten auf den Azoren
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Doch auch im WEB von Portugal, das ich hier einmal anfüge, macht man sich frei. Anlage von WEB PT: Für einen Aufenthalt von bis zu 3 Monate sind außer dem Besitz eines gültigem Ausweises oder Passes keine weiteren Voraussetzungen oder Förmlichkeiten vonnöten. Unmittelbare Familienmitglieder eines Staatsbürgers eines EWR-Mitgliedstaats, die eines dieser Schriftstücke vorlegen können, haben die gleichen Rechte.
Ein Staatsbürger eines EWR-Mitgliedsstaates, der über einen solchen Aufenthalt im Lande leben möchte, muss seinen Wohnort innerhalb von 30 Tagen nach Ende seines 3-monatigen Aufenthaltes in Portugal bei der örtlichen Regierung (Rathaus) seines Wohnbezirkes eintragen. Ein Registrierungszertifikat wird bei der Registrierung erstellt. Eine gültige Identitätskarte oder ein Pass ist für die Erstellung der Anmeldebescheinigung sowie eine eidesstattliche Versicherung des Antragstellers notwendig, dass er in einer staatlichen oder privatwirtschaftlichen Bildungsinstitution registriert ist und über ausreichende eigene Mittel für sich und seine Familienmitglieder verfüg.
Staatsangehörige eines EWR-Mitgliedstaates, die in ihrer Funktion als Familienmitglieder in Portugal leben, sollten eine Registrierungsbescheinigung bei der örtlichen Regierung (Rathaus) ihres Wohnbezirkes einholen. Folgende Unterlagen sind für die Ausgabe erforderlich: ein gültiger Personalausweis oder Reisepass, ein Nachweis der Familienmitgliedschaft, die Registrierungsurkunde des Staatsbürgers des Mitgliedstaates des EWR, der in Begleitung ist oder bei dem man sich anmeldet.
Alle EU-Bürger haben das Recht, in einem anderen Mitgliedsstaat ohne Diskriminierung aus nationalen Erwägungen zu arbeiten und zu leben. Arbeitnehmerfreizügigkeit - was bedeutet das? Der freie Personenverkehr ist eine der durch das EU-Recht gewährleisteten Grundrechte. Dieser Freiraum für die Beschäftigten existiert seit der Errichtung der EU im Jahr 1957 und ist in Art. 39 EG-Vertrag verankert:
das Recht auf Chancengleichheit beim Eintritt in den Arbeitsmarkt, bei den Beschäftigungsbedingungen und bei allen anderen Leistungen, die die Eingliederung der Arbeitnehmer im Gastland fördern. Der Gedanke und die Wirkungen dieser Freiheiten sind in der ständigen Gerichtsbarkeit des Gerichtshofs interpretiert und weiterentwickelt worden, unter anderem auch der Arbeitnehmer.
Nähere Angaben zu dieser Rechtssprechung sind in der Kommissionsmitteilung " Arbeitnehmerfreizügigkeit - Nutzen und Chancen voll ausschöpfen " (KOM(2002) 694) enthalten. Das Gemeinschaftsrecht über die Arbeitnehmerfreizügigkeit gilt auch für die Mitgliedsstaaten des EWR (Island, Liechtenstein und Norwegen).