Einreisebestimmungen China

Einwanderungsbestimmungen China

Sprung zu den Einreisebestimmungen für deutsche Staatsbürger und Einreisebestimmungen für China sind nicht komplizierter und schwerfälliger als die anderer Länder. Passagiere mit einem deutschen Pass müssen ein gültiges Visum für die Einreise nach China vorweisen können. Zu allen anderen Einreisezwecken ist vor der Einreise ein Visum erforderlich. Nach den Einreisebestimmungen für China ist ein Visum für Deutsche und alle anderen EU-Bürger erforderlich. Worauf ist bei der Einreise nach China zu achten?

China: Reise- und Sicherheitsinformationen - AA

Durch ein schweres Beben in der südwestchinesischen Region Sichuan am vergangenen Wochenende ist der Jiuzhaigou-Nationalpark zur Zeit nur bedingt erfahrbar. Die Reisenden werden aufgefordert, die Anweisungen der örtlichen Behörde zu befolgen. Die chinesische Grenzkontrollbehörde führt an allen für ausländische Personen offenen Grenzübergangsstellen nach und nach Fingerabdruckscanner ein. Diese Verordnung wurde nach heutigem Wissensstand an den Pilot-Flughäfen in Peking, Shanghai, Guangzhou, Xian und Changsha sowie in Shenzen umgesetzt.

Schärfere Kontrollmaßnahmen werden vor allem in den Großstädten und an deren Zufahrten und Hauptverkehrsachsen durchgeführt. Ausländer müssen ihren Reisepass vorlegen, ihre Rufnummer eingeben und sich bei der Polizeikontrolle abfotografieren lassen. 2. Besonders stark sind Menschen mit uigurischen Wurzeln davon betroffen. 2. Sobald Sie nach China einreisen, muss mit strengeren Prüfungen gerechnet werden. In der Volksrepublik China ist die Sicherheitssituation im Allgemeinen als gut einzustufen.

Trotzdem sollten sich die Reisenden immer mit der nötigen Sorgfalt aufhalten. Vor allem in Tourismuszentren, an großen Bahnstationen, Bushaltestellen und Flugplätzen, wo eindringliche, manchmal aggressiv agierende Schmuggler und Schwarzhändler alle Arten von Diensten bieten, vor allem Taxidienste im Einreisebereich, einschließlich sexueller Dienste (siehe Abschnitt "Besondere Strafrechtsbestimmungen " unten) und Waren (oft gefälschte oder nicht funktionierende) zu realitätsfern.

Die Reisenden sollten solche Vorschläge stets zurückweisen oder missachten und die beschilderten Taxistände oder öffentlichen Transportmittel ausnutzen. Ausländische Staatsangehörige über 16 Jahre müssen sich mit einem gültigen chinesischen Pass identifizieren können. Polizeikontrollen sind zu jeder Zeit möglich, vor allem im Rahmen von erhöhten Sicherheitsvorkehrungen im Rahmen von Großveranstaltungen oder Gedenkfeiern.

Wir empfehlen Ihnen, Kopien von Reisepässen und Flugscheinen gut aufzubewahren und Ihren Reisepass immer mit einem gültigen Visa vorzuweisen. Der Taxichauffeur kann mit der Hotelvisitenkarte einen gefahrlosen Rücktransfer gewährleisten, auch wenn man keine Chinesischkenntnisse hat. Vor allem in Shanghai kommt es immer wieder vor, dass auf der Strasse Urlauber aus überwiegend jungen Chinesen, die meistens sehr gut deutschsprachig sind, vor allem in touristischen Gebieten, in der Nähe von Gaststätten, Pubs und Discos, einem gemeinsamen Ausflug in die Stadt, in Teehäuser, Karaoke-Bars und vor allem Massagesalons (siehe auch Abschnitt "Besondere Strafrechtsvorschriften " unten) und dergleichen auftauchen.

Besonders vorsichtig ist bei Online-Geschäften im Netz mit ausländischen Partnern zu sein, da es hier in jüngster Zeit zu Betrugsfällen kam. Immer häufiger kommen in Peking ausländische Gäste in Kneipen und Diskotheken vor. AusländerInnen sind verpflichtet, sich bei einem Aufenthalt von mehr als 24 Std. bei der örtlichen Polizeidienststelle zu melden; die Anzeige muss innerhalb von 24 Std. erstattet werden.

Ausländische Staatsangehörige, die ständig in China wohnen, müssen immer einen Beleg über ihre Zulassungsbescheinigung mit sich tragen. Für geplante Ausflüge, vor allem in Bergregionen dieser Gegend, wird ausdrücklich angeraten, dass sich die örtlichen Pressevertreter (z.B. ChinaDaily auf Englisch) im Voraus über die Wettersituation und mögliche witterungsbedingte Gefährdungssituationen unterrichten. In den Monaten Juli bis September wird der südliche und südöstliche Teil Chinas regelmässig von Wirbelstürmen heimgesucht, die zu Überflutungen und gefährlichen Erdrutschen führen kann.

Die Reisenden werden in dieser Zeit aufgefordert, die Informationen über Hurrikane im Auslande zu beobachten. Über die Internetseite des Chinese weather service können sich die Reisenden über das Wetter und Taifun-Warnungen unterrichten. Gegenwärtig können sich ausländische Personen ohne Sondergenehmigung in China niederlassen, mit Ausnahme der tibetischen Autonomie. Lokale Schließungen sind jedoch zu jeder Zeit und an jedem Ort möglich, vor allem in Tibet und in den Grenzregionen mit der tibetischen Bevölkerungsgruppe sowie in der unabhängigen Provinz Yinjiang (siehe Länderspezifische Sicherheitsinformationen).

Die Reisenden, die direkt aus den Seuchengebieten kommen, müssen bei der Ankunft (insbesondere über den Flugplatz Baiyun im Kanton/Guangzhou) Auskunft über ihren gesundheitlichen Zustand und ihre Kontaktinformationen geben. Die Reisenden, die in den vergangenen Tagen in Westafrika waren, sollten auch auf die chinesische Auslandsvertretung vorbereitet sein, um im Zuge des Visaverfahrens Gesundheitsbescheinigungen zu beantragen.

Um die Sondergenehmigung zu erhalten, sind eine (Scan-)Kopie des Reisepasses und des Chinavisums sowie Einzelheiten zur beruflichen Tätigkeit notwendig. Für Alpinisten, Journalistinnen, Geschäftsreisende und Familienangehörige gelten besondere Regelungen, die im konkreten Fall bei den verantwortlichen Stellen in China erfragt werden können. Im Jahr 2016 betrug die Anzahl der Straßenverkehrstoten in China 40.824 (Quelle: Ministerium für öffentliche Sicherheit).

Die Volksrepublik China hat die 0-Alkoholgrenze, d.h. Trinken und Fahren ist unter Strafe gestellt. In China werden keine ausländischen oder internationalen Fahrerlaubnisse anerkennt. Hinweise zum Führerschein-Verfahren mit Kontaktinformationen der für die Zulassung des Führerscheins verantwortlichen Stellen in China finden Sie auf der Website der Vertretungen in China. Aus diesem Grund sollten die Reisenden nach China immer eine Karte und/oder Geld zur Hand haben.

Der Einsatz von VPN-Diensten zur Unterbindung staatlicher Internet-Zensur in China ist seit dem neuen Cyber Security Act 2017 untersagt, vgl. auch Spezielle Strafrechtsbestimmungen. Die Reisenden sollten eine ausreichende Reisekrankenversicherung abschließen, die im Ernstfall auch einen Notfallflug nach Deutschland deckt, s. auch Medical Care. Für Bundesbürger ist die Eintragung mit folgendem Dokument möglich: Notizen:

Um in die VR China einzureisen, ist ein Visa notwendig, das vor der Abreise beim Visa Service Center beantragt werden muss. Es ist zu berücksichtigen, dass nach dem chinesischen Einwanderungsgesetz der Visumsantrag im Staat der Staatsbürgerschaft oder des ordentlichen Wohnsitzes gestellt werden muss (was im Visumsverfahren nachzuweisen ist).

In der Regel werden an chinesische Flugplätze keine Visas für Menschen erteilt, die kein Einreisevisum für die Volksrepublik China haben. Menschen ohne gültige Aufenthaltsgenehmigung für die Volksrepublik China wird regelmässig die Einreise verweigert. Bis zu 24 Std. ist kein Einreisevisum erforderlich. Es ist jedoch nicht möglich, die Durchgangszone des Airports ohne Reisevisum zu betreten.

Die deutschen Staatsangehörigen, die über die Flugplätze Changcha, Chengdu, Chongqing, Dalian, Guilin, Harbin, Kunming, Qingdao, Wuhan, Xi'an oder Xiamen als Durchreise in die Volksrepublik China eingereist sind und innerhalb von 72 Flugstunden in ein drittes Land weiterreisen, dürfen sich am Ort der Ein- und Ausreise visafrei ausweisen. Ein Weiterflug mit einem Umsteigeflug innerhalb Chinas (z.B. in Chongqing mit 144h Durchgang und Weiterflug über Peking in ein Drittland) ist daher nicht möglich.

Grundvoraussetzung ist, dass der Umsteigeflug und ein eventuelles Visa für das betreffende Land nachweisbar sind. Der Aufenthalt auf einem anderen Flugplatz in China ist nicht erlaubt und wird als illegal betrachtet. Die deutschen Staatsangehörigen reisen über Shanghai Pudong International Airport, Shanghai Hongqiao International Airport, Nanjing Lukou International Airport,

Der Hangzhou Xiaoshan International Airport und die Seehäfen von Shanghai Port International Cruise Terminal und Shanghai Wusongkou International Cruise Terminal, Shanghai Railway Station (Shanghai-Hongkong Züge) und Reisen innerhalb von 144 Std. in ein Drittstaat (das nicht das Ausreiseland ist) können in den Verwaltungsbezirken von Shanghai und den Provinzregionen von Jiangsu und ?hejiang visafrei reisen.

Ein Weiterflug mit einem Umsteigeflug innerhalb Chinas (z.B. Einflug in Shanghai mit 144h Transit und Weiterflug über Peking in ein Drittland) ist daher nicht möglich. Die deutschen Staatsangehörigen, die über den Beijing West Railway Station, Beijing Capital International Airport, Tianjin Binhai, Shijiazhuang Zhengding Airport oder Tianjin International Cruise Home Port oder Qinhuangdao Port nach Peking kommen und innerhalb von 144 Std. in ein anderes als das Herkunftsland reisen, können im Verwaltungsbezirk des Großraumes Beijing-Tianjin-Hebei visafrei reisen.

Ein Weiterflug mit einem Umsteigeflug innerhalb Chinas (z.B. Einflug in Peking mit 144h Transit und Weiterflug über Shanghai in ein Drittland) ist daher nicht möglich. Die deutschen Staatsangehörigen, die über die Flugplätze Guangzhou Baiyun, Shenzhen Bao'an oder Jieyang Chaoshan in die Schweiz reisen und innerhalb von 144 Flugstunden in ein anderes als das Herkunftsland reisen, können sich ohne Visum in der Woiwodschaft niederlassen und über jeden beliebigen Flugplatz der Woiwodschaft abreisen.

Ein Weiterflug mit einem Umsteigeflug innerhalb Chinas (z.B. in Guangzhou mit 144h Transit und Weiterflug über Peking in ein Drittland) ist daher nicht möglich. Grundvoraussetzung ist, dass die fixierte und bestaetigte Verbindungsreise und ein eventuelles Drittlandsvisum nachweisbar sind. Die Ausnahmeregelungen zur Visumspflicht beziehen sich nur auf den Transitaufenthalt; ein Direktrückflug kann nur mit einem gültigen Visa durchgeführt werden.

Der Beschluss über die visafreie Durchreise wird bei der Ankunft gefasst. In keinem der dem Außenministerium bekannten Fällen haben die chinesische Regierung einen Grund für die Ablehnung angegeben. Für den visafreien Transit muss sich der Reiseteilnehmer innerhalb von 24 Std. bei der nächstgelegenen Polizeidienststelle anmelden; wenn er sich in einem der Hotels aufhält, wird die Registrierung von der Polizeidienststelle übernommen.

Die deutschen Staatsangehörigen, die mit einer Gruppe (mindestens 2 Teilnehmer) über die Reisehäfen nach Shanghai kommen, können bis zu 15 Tage (gerechnet ab dem Tag nach der Ankunft) ohne Visa in einigen Regionen Chinas bleiben, sofern die Gruppe von einem in der Volksrepublik China eingetragenen Reisebüro geführt und während des Aufenthalts beaufsichtigt wird.

In den Verwaltungsbezirken der Großstädte Peking und Shanghai sowie in der Verwaltungszone der entsprechenden Hafen- und Nachbarstädte in den Bundesländern Liaoning, Hebei, Tianjin, Shandong, Jiangsu, Shejiang, Fujian, Guandong, Hainan und der Selbstverwaltung von Guangxi Schuang sind Sie herzlich willkommen. Bereits seit Beginn des Jahres 2015 sind " Provisorische Anweisungen für die befristete Beschäftigung von AusländerInnen in China " in Kraft.

Wir empfehlen, sich mit dem Arbeitgeber/Ansprechpartner in China in Verbindung zu setzen, um die richtige Visa-Kategorie zu erteilen. Hongkong und Macau sind zwar Teil der Volksrepublik China, verfügen aber in vielen Gebieten über eine weitreichende Selbstverwaltung. Beispielsweise können die Deutschen ohne Visum nach Hongkong und Macau reisen. Auch für Taiwan gelten visafreie Einreisemöglichkeiten.

Hongkong, Macau und Taiwan werden als " fremde Länder " im Sinne von Artikel 89 des Gesetzes über die Ein- und Ausgänge Chinas betrachtet. Für die Einfuhr aus dem Festland Chinas heißt das im Hinblick auf die Visatechnologie einen Ausstieg aus der Volksrepublik China. Ein Wiedereintritt ins Festland China ist daher nur möglich, wenn das Chinavisum für zwei oder mehrere Personen erteilt wird.

Dies ist bei der Antragstellung für ein Visa für die Chinesische Republik zu berücksichtigen, wenn Sie Ihre Reise entsprechend planen. Gruppenreisende können das Visa beim Organisator beantragen. Individualreisende können ihre Visa bei einer der Vertretungen Chinas in Deutschland oder bei einem der "Visa-Antragsstellen" erhalten, s. auch die Website der Auslandsvertretung der VRE.

Auskünfte erteilt auch das PR China Tourist Office (Ilkenhanstr. 6, 60433 Frankfurt/Main, Tel.: 069-520135). Ein solcher Wechsel ist zeitaufwendig und schwierig und kann nicht in allen Teilen Chinas durchgeführt werden. Daher wird nach Möglichkeit die einmalige Visumeinreise in die Volksrepublik China angeboten. Bei Aufenthalten von mehr als 180 Tagen muss nach der Ankunft in der Volksrepublik China eine Aufenthaltsgenehmigung erteilt werden, was nur möglich ist, wenn das Visa bereits für einen so längeren Zeitraum und zu einem solchen Zwecke erteilt und bewilligt wurde.

Daher wird die Legalisierung deutscher Zivilstandsdokumente durch die chinesische Vertretung vor der Abreise nach China dringend angeraten (siehe auch Factsheet der Berliner Botschaft). Es ist nicht möglich, die Volksrepublik China zu verlassen, ohne die Strafe zu bezahlen und ein neues Visum zu erhalten. Die Einreisevorschriften für Inländer können sich ohne vorherige Benachrichtigung des Auswärtigen Amtes jederzeit abändern.

Rechtlich verbindliche Auskünfte und/oder zusätzliche Auskünfte über Einreisebestimmungen können Sie nur über die jeweilige Auslandsvertretung Ihres Landes einholen. Für Nicht-Chinesen bis zu $5.000 (oder Äquivalent in anderen Währungen). Vor 1949 dürfen überhaupt keine Münze mehr exportiert werden, die meisten davon nur, wenn sie das Rotsiegel des Chinese Cultural Office haben.

Für Nicht-Chinesen bis zu $5.000 (oder Äquivalent in anderen Währungen). Auch 2014 wird Chat als Medikament eingestuft; die Einreise nach China ist untersagt, der Drogenbesitz ist strafbar. Die Reisenden werden daher eindringlich davor warnen, Gegenstände mit unbekanntem Inhalt für Dritte mitzunehmen. Nach dem Einreise- und Ausreisegesetz der Volksrepublik China (Art. 28) können Ausländern die Ausreise untersagt und ihre Pässe von der Staatspolizei zurückgehalten werden, wenn sie in einem Strafverfahren beschuldigt oder verdächtig werden oder wenn sie in ein laufendes Zivilverfahren verwickelt sind und dieses von einem Richter anordnet wurde.

Deutsche Vertretungen im Ausland bieten auf ihrer Internetseite Informationen zur Strafverfolgung in Zivil- und Handelsstreitigkeiten in China. Seit dem Inkrafttreten des neuen Cyber Security Act im Jahr 2017 ist die Verwendung von VPN-Diensten zur Unterbindung staatlicher Internet-Zensur in China untersagt. Wenn Sie aus einem Gelbfiebergebiet (z.B. aus Afrika oder Südamerika, nicht aus Europa) einreisen, ist der Beleg einer Gelbfieber-Impfung erforderlich (www.who.int).

Lediglich in Südchina besteht ein sehr niedriges Malaria-Risiko, z.B. in ländliche Gebiete unter 1500 Metern in den Provinz Yunnan, Guangdong, Hainan und anderen. Wenn Sie nach China fahren, müssen Sie daher vor dem Besuchen von Hühnermärkten, dem Umgang mit lebenden Hühnern und deren Exkrementen und der eigenen Herstellung von frischem Hühnerfleisch warnen.

Passagiere aus gefährdeten Regionen, die innerhalb von 10 Tagen nach ihrer Rückreise Atembeschwerden und hohes Lungenfieber haben, sollten unbedingt einen Arzt konsultieren und auf den Arztbesuch aufmerksam machen. Die Inzidenz von HIV/AIDS in der Volksrepublik China ist immer noch vergleichsweise niedrig, aber es ist die ansteckende Krankheit, die jedes Jahr die meisten Todesfälle im Land verursacht.

Kondomgebrauch wird immer geraten, besonders für gelegentliche Bekanntschaften und Sex mit Stricher. Individuelle Erkrankungen bei AusländerInnen in Peking, Shanghai, Hongkong und Kanton sind nachweisbar. Die Luftverschmutzung in den Ballungsräumen Chinas ist vor allem in den kalten Jahreszeiten hoch bis sehr hoch. Die aktuellen Werte können im Netz unter www.aqicn. org (Messstationen des Umweltministerium in ganz China) oder www.stateair. net (Messstationen der US-amerikanischen Repräsentanzen in den Metropolen Peking, Shanghai, Kanton/Guangzhou, Chengdu und Shenyang) abgelesen werden.

Es gibt kein registriertes Ärztesystem in China. Ausreichende Krankenversicherung, die auch für China gilt, und eine verlässliche Reiserücktransportversicherung werden ausdrücklich erwünscht. Es ersetzt nicht die Beratung durch einen Arzt, sondern ist auf die unmittelbare Abreise aus Deutschland in ein anderes Land abgestimmt, insbesondere bei längerem Aufenthalt vor Ort. 2. Bei kürzeren Fahrten, der Einreise aus Drittstaaten und Fahrten in andere Landesteile können je nach den Umständen des jeweiligen Reiseteilnehmers abweichende Regelungen getroffen werden.

Vor allem die terroristischen Organisationen "Al-Qaida" und "Islamischer Staat" (IS) bedrohen seit Sept. 2014 Angriffe auf diverse Staaten und deren Bürger. Selbst wenn es gegenwärtig keine konkreten Anhaltspunkte für eine Bedrohung für ausländische Beteiligungen gibt, kann nicht auszuschließen sein, dass auch ausländische Staatsbürger oder Institutionen in Deutschland zum Opfer von terroristischen Gewalttaten werden.

Hierzu zählen namhafte Denkmäler, Regierungs- und Verwaltungsbauten, Verkehrswege (insbesondere Flugzeug, Bahn, Schiff, Bus), Wirtschafts- und Fremdenverkehrszentren, Hotelanlagen, Märkte, kirchliche Treffpunkte und allgemein große Versammlungen. Ein besonderes Risiko von Anschlägen bestehen in Staaten und Gebieten, in denen bereits mehrfach oder mangels wirksamer Sicherheitsmaßnahmen relativ leicht Angriffe durchgeführt werden können oder in denen die Unterstützung der einheimischen Bevölkerungen durch terroristische Aktivitäten gegeben ist.

Trotzdem sollte man sich der Gefahr bewußt sein. Die Reisenden sollten sich vor und während einer Fahrt über die Bedingungen in ihrem Land genauestens unterrichten, sich in der Situation angemessen benehmen, den lokalen Behörden folgen und Verdachtsmomente (z.B. unbeaufsichtigtes Gepäck auf Flugplätzen oder Bahnstationen, Verdachtsmomente von Personen) der lokalen Polizei oder den Sicherheitskräften mitteilen.

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