Eine Ferienwohnung auf den Azoren zu buchen bedeutet, inmitten malerischer, einsamer Landschaften zu …
Mehrwertsteuer eu
Umsatzsteuer euMwSt/USt-Programm - EU-Kommission
Sie hat am 7. August 2016 einen Maßnahmenplan im Mehrwertsteuerbereich - Auf dem Weg zu einem gemeinsamen MwSt-Raum in Europa verabschiedet. Im Anschluss an die Verabschiedung dieses Aktionsplanes hat die EU-Komission mehrere Vorschläge zur Durchführung vorgelegt. Vorschläge für ausführliche technischen Vorschriften zur Einführung des endgültigen MwSt-Systems für die Handelsbesteuerung zwischen den Mitgliedsstaaten.
Darin wird ein Arbeitspapier der Dienststellen der Kommission vorgestellt, das den Entwurf für ein definitives MwSt-System in die MwSt-Richtlinie einbezieht. Vorschläge zur Flexibilisierung der MwSt.-Sätze für die Mitgliedsstaaten. Neue Vereinfachungsregeln vorschlagen, um die Befolgung der MwSt-Vorschriften für kleine Betriebe zu vereinfachen.
Vorschläge für neue Regeln für die Verwaltungszusammenarbeit zwischen den Mitgliedsstaaten zur wirksameren Bekämpfung des Mehrwertsteuerbetrugs. Vorschläge für eine ganze Palette von Schlüsselprinzipien und Schlüsselreformen für den Mehrwertsteuerbereich der EU. Der Richtlinienvorschlag für eine allgemeine Änderung der Steuerschuld des Rates über die vorübergehende allgemeine Änderung der Steuerschuld bei der Lieferung von Gegenständen und der Erbringung von Leistungen ab einem gewissen Grenzwert.
Im Rahmen der Binnenmarktstrategie wurde ein Legislativvorschlag zur Aktualisierung und Erleichterung der Mehrwertsteuer für den grenzübergreifenden E-Commerce unterbreitet.
Landesspezifische Angaben zur Mehrwertsteuer - EU-Kommission
Umsatzsteueridentifikationsnummern werden ausschliesslich von den Steuerbehörden vergeben. Der EU-Komission wurde mitgeteilt, dass Firmen in mehreren EU-Ländern ein Angebot für eine gültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gegen Vorkasse haben. Bei diesen Angeboten handelt es sich offenbar um ein offizielles EU-Dokument. Nur die Steuerbehörden haben das Recht, eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer zu vergeben.
Sollten Sie unerwünschte Verdachtsmeldungen über den Erhalt einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer bekommen, kontaktieren Sie die zuständigen Steuerbehörden. Hinweise zur Umsatzsteuerregistrierung für alle EU-Länder sind im " Vademecum zur Umsatzsteuerpflicht " zu entnehmen.
MwSt.-Sätze - EU-Kommission
Weshalb gibt es in der EU verschiedene MwSt-Sätze? So sind die aktuellen Vorschriften über die MwSt.-Sätze das Resultat mehrerer von den Finanzministern aller EU-Länder vereinbarter Absprachen. Mit der Mehrwertsteuer-Richtlinie wird der Rechtsrahmen für die MwSt-Sätze in der EU festgelegt, wobei es den Mitgliedstaaten überlassen bleibt, über die Zahl und den Umfang der Sätze zu entscheiden, sofern zwei grundlegende Regeln beachtet werden:
Erster Grundsatz: Der Normalsatz der Mehrwertsteuer wird auf alle Waren- und Dienstleistungslieferungen angewendet. Zweiter Grundsatz: Die EU-Länder können einen oder zwei reduzierte Sätze erheben, jedoch nur auf die in der MwSt-Richtlinie genannten Gegenstände und Leistungen. Als Normalsatz für die Mehrwertsteuer gelten alle nicht freigestellten Gegenstände und Leistungen (Artikel 96 der Mehrwertsteuerrichtlinie).
Die Normalsätze müssen mind. 15% sein, aber es gibt keinen Hoechstsatz (Artikel 97 der Mehrwertsteuerrichtlinie). Die Vorschrift ist bis zum 31. 12. 2015 gültig (siehe RL 2010/88/EG). Sie betrifft nur die Lieferung von Gütern und die Erbringung von Leistungen, die in der Liste in Anlage III der RL aufgeführt sind, nicht aber die Erbringung von Leistungen auf elektronischem Wege (Artikel 98 Abs. 2 der RL); sie muss mind. 5% ausmachen ("Artikel 99 der RL).
Dadurch dürften sie ihre einzelstaatlichen Vorschriften allmählich an die MwSt/USt. anpassen können, bis eine von allen EU-Ländern genehmigte MwSt.-Regelung endgültig verabschiedet ist. So können die EU-Länder "besondere Steuersätze" aufrechterhalten - reduzierte Mehrwertsteuersätze unter 5% (einschließlich Nullsätze) und reduzierte Mehrwertsteuersätze für nicht in der MwSt/USt. genannte Leistungen (Artikel 102 bis 128 der Richtlinie).
ANMERKUNG: Der für die Warenlieferung innerhalb eines EU-Landes anwendbare Satz gilt auch für die Einfuhren und den innergemeinschaftlichen Kauf derselben Waren (Artikel 94 der MwSt-Richtlinie).