Pauschalreise Berlin

Paketreise Berlin

Eine Pauschalreise im Krankheitsfall an einen Dritten zu übergeben, ist nur mit geringem Aufwand möglich. Die Urlaubsempfehlungen für Ihre Pauschalreise nach Berlin. Das Extra für Sie: bei Buchung einer Pauschalreise* in unserem Reisebüro oder per E-Mail. Hier finden Sie die perfekte Pauschalreise! Bahn&Flug inkl.

Pauschalreise nach Menorca.

Entdecken Sie die Bundeshauptstadt auf einer Pauschalreise durch Berlin.

Wenn Sie sich für die deutschsprachige Vergangenheit interessieren, wäre die Berlin-Pauschalreise eine gute Sache für Sie. Selbst wenn der Berlin-Brandenburg Airport noch nicht in Betrieb ist, kann der Transport als Ersatz für das eigene Auto, einen Leihwagen oder die Reise mit der Bahn ausgewählt werden. Immerhin gibt es in Berlin mehrere hochmoderne Flugplätze.

Auf der Pauschalreise finden Sie, was Sie suchen! Was gibt es Interessantes in Berlin zu entdecken? Wenn Sie in die Fußstapfen der Wiedervereinigung treten wollen, sollten Sie Ihre Pauschalreise Berlin für den Rundgang zum Brandenburger Tor nützen. Bei einer Pauschalreise durch Berlin können Sie vom Café im Fernsehturm aus einen schönen Panoramablick über die Innenstadt genießen.

Die mit uns reisenden Kids dürfen sich auf einen Ausflug in den weltberühmten Tierpark Berlin mitnehmen. Auch wer gerne eine Bootsfahrt macht, ist in Berlin willkommen. Von Berlin aus ist der Spareewald auch gut zu Fuß zu erreichen. Wenn Sie keine Lust haben, die Schönheiten Berlins auf einer Pauschalreise zu besuchen, können Sie in den Sommerferien in den wannseehafen springen oder sich an den Sandstrand am Tegel oder Müggelsee begeben.

Es gibt auch ein engmaschiges Wanderwegnetz rund um Berlin. Zahlreiche Sport- und Kulturveranstaltungen können auch in Berlin miterlebt werden.

Pauschalreise: Krankheitsurlaub an Dritte

Wenn Sie nicht an einer Pauschalreise teilnehmen können, zahlen Sie oft große Stornokosten. Eine Pauschalreise im Krankheitsfalle an einen Dritten zu übergeben, ist nur mit geringem Kraftaufwand möglich. Dies kann informell geschehen, z.B. durch einen einfachen Brief, in dem vermerkt wird, wer anstelle von Ihnen den Vertrag abschließt. "Laut Gesetz ist dies bis zum Antritt der Reise möglich", erläutert Beate Wagner von der Verbraucherberatungsstelle in NRW.

Es sei darauf hingewiesen, dass die alten und neuen Fahrgäste gesamtschuldnerisch für die Schäden aufkommen, erläuternd. So kann der Reiseveranstalter auch dann, wenn der Ersatzreisende den Reisevertrag abschließt, den originalen Reisevertragspartner für die Bezahlung der Reisekosten und etwaige zusätzliche Kosten für den Ersatz der betreffenden Personen kontaktieren. "Z. B. wenn der Ersatzreisende aus irgendeinem Grunde nicht bezahlt, kann der Organisator das Honorar vom ersten Urlauber verlangen", so Wagner.

Mehr zum Thema