Reise ägypten

Anreise nach Ägypten

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Ägypten: Reise- und Sicherheitsinformationen - Auswärtiges Amt Deutschland

Nach wie vor steigt die Wahrscheinlichkeit von Terroranschlägen und die Möglichkeit von Kidnapping im ganzen Land. Grundsätzlich ist bei einer Reise nach Ägypten, einschließlich der touristischen Gebiete am Roten Meer, vorsichtig zu sein. Kundgebungen und Versammlungen, vor allem vor kirchlichen Plätzen, Hochschulen und öffentlichen Institutionen, sollten auf jeden Fall vermieden werden. Der Notstand ist seit dem 1. Januar 2017 im ganzen Land in Kraft.

Damit einher geht eine Ausweitung der Eingriffsbefugnisse der Einsatzkräfte und des Militärs. Seit der Januar-Revolution 2011 ist Ägypten in einer Phase des Umbruchs, die immer wieder zu Kundgebungen und gewalttätigen Zusammenstößen führte. Wiederholte Angriffe auf Anlagen der ägyptischen Sicherheitsbehörde, wie am 13. Juni 2017 auf eine Polizeistation etwa 40 Kilometer von Kairo entfernt, bei der 5 Polizeibeamte umkamen.

Der letzte Angriff fand am 28. November 2017 vor einer Koptenkirche in Helwan in der Südstadt von Kairo statt und forderte neun Tote. In einer Schießerei mit terroristischen Gruppen kamen am 21. Oktober 2017 etwa 135 Kilometer südöstlich von Gizeh-Stadt, in der Nähe der Strasse nach Bahariya, 16 Polizeibeamte ums Leben.

In Hurghada sind am Samstag, den 13. Juni 2017, zwei Urlauber mit einem Messerstich an einem Hotelbadestrand zum Tode verurteilt worden. Die Reise in den nördlichen Teil der Sinai-Halbinsel und das Gebiet der ägyptisch-israelischen Grenze wird warnt. Das Gleiche trifft auch auf Taba zu. Bei einem Attentat in Taba wurde im Januar 2014 ein Bus mit Koreanern angegriffen.

Wir raten in allen anderen Gebieten der Sinai-Halbinsel von individuellen, nicht von staatlichen Sicherheitskräften betreuten Landausflügen sowie von Busreisen ohne Begleitung im Gebiet Sharm el-Sheikh nach Nuweiba ab. Die Angriffe der terroristischen Miliz IS auf die Positionen der Ägyptischen Sicherheitsorgane im Gebiet von Scheich Zuwayd im Norden der Sinai-Halbinsel am vergangenen Freitag, den 15. Juni 2015, führten zu einer großen Zahl von Toter.

Der gesamte nördliche Teil der Sinai-Halbinsel hat immer wieder schwere Angriffe erlitten. Kürzlich, am 24. Nov. 2017 in Bir al-Abed im Nordsinai, wurden bei einem besonders schwerwiegenden Terroranschlag in einer der Moscheen nach dem Freitaggebet mehr als 300 Menschen umgebracht. Der Notstand wurde im Sommer 2013 auf dem Nordteil der Sinai-Halbinsel (Gouvernorat Nord-Sinai) ausgerufen und seither immer wieder erweitert.

Täglich gibt es eine Sperrstunde von 19:00 bis 6:00 Uhr. Die Grenzübergangsstelle Rafah zwischen Ägypten und dem Gazastreifen ist aufgrund der derzeitigen Sicherheitssituation im Wesentlichen gesperrt. Laut den Ägyptischen Behoerden kann der Grenzuebergang dann regelmaessig - nur - von Palaestinensern mit gueltigen Identitaetspapieren der Palaestinensischen Behoerde ausgenutzt werden.

Um Gaza zu verlassen, sind ein ägyptisches Visum und eine palästinensische Ausreisegenehmigung erforderlich. Wenn Sie über die Insel Gaza einreisen, können Sie das Land nicht über den Grenzuebergang Erez verlassen. Es wird auf die Reisewarnungen für den Gazastreifen verwiesen. Es werden Warnungen vor Fahrten in abgelegene Gegenden der Sahara ausgegeben.

So haben die Ägyptischen Staatsorgane die Grenzgebiete zu Libyen und dem Sudan geschlossen und die Einreise in diese Gebiete verboten. In der Nähe von farafra in der Westwüste wurde im Sept. 2015 von einer Gruppe von Touristen aus Versehen erschossen; es gab mehrere Tote. Wüstenausflüge aller Art sollten immer von professionellen Reiseveranstaltern oder Reiseanbietern durchgeführt und von diesen mitgenommen werden.

Wegen der militärischen Einsätze in der Westwüste bleibt vor allem die Strecke vom 6. Oktober City nach Bahariya nach offizieller Auskunft für Besucher und Fremde geschlossen. Allerdings sind nach wie vor Proteste und Angriffe auf die ägyptischen Sicherheitsorgane zu erwarten. Wegen der Sicherheitssituation sind vor allem in der Nacht Überprüfungen durch die Sicherheitsdienste zu erwarten.

Reisende sollten die Informationen von Reiseveranstaltern und Reiseveranstaltern befolgen und die neuesten Medienberichte lesen. In Ägypten ist die Kriminalität relativ niedrig. Nach wie vor wird dringlich vor einer Reise in den Gazastreifen warnen, vor allem für Menschen mit Familienmitgliedern im Gazastreifen. Die Grenzübergangsstelle Rafah zwischen Ägypten und Gaza wird nach Angriffen auf die ägyptischen Streitkräfte regelmässig gesperrt.

Selbst wenn der Grenzübergangspunkt wieder geöffnet wird, werden die Ägyptischen Staatsorgane weiterhin sehr restriktive Regeln für den Grenzverkehr in Rifa anwenden. Bei der Ein- und Ausfahrt über den Grenzübergangspunkt in Deutschland können die verantwortlichen Vertretungen im Ausland keine Auskünfte erteilen. Besonders gefährdet ist die Fahrt über Land nach Rafa. Wegen der Reisewarnungen für den nördlichen Teil der Sinai-Halbinsel kann dort keine Konsularhilfe gewährt werden.

Die Ägyptische Eisenbahn ist zum Teil überholt. Kurzfristige Zugausfälle sind vor allem auf Nebenbahnen zu erwarten. Manchmal sind die Kontrollen auf Ägyptischen Flugplätzen nicht ausreichend. Immer häufiger kam es in der letzten Zeit zu Klagen von Passagieren, deren Gepäck am Kairoer International Airport ausgeplündert oder komplett verloren gegangen ist. Generelle Infos gibt es auf der Website der Deutsche Auslandsvertretung in Kairo.

Die Pauschalreisenden werden in der Regel von den Veranstaltern über die Sicherheitssituation im jeweiligen Land aufklärt. Die Reisenden nach Ägypten sollten eine ausreichende Reisekrankenversicherung abschließen, die im Ernstfall auch einen Notfallflug nach Deutschland absichert. Gastfreundlichkeit ist in Ägypten sehr wichtig. Der Respekt vor den Wertvorstellungen einer islamischen Gemeinschaft bei einem Besuch in Ägypten ist ein allgemeines Muss für Respekt, Freundlichkeit und Vernunft (siehe auch unter Spezielle Strafrechtsbestimmungen).

Für Aufenthalte außerhalb von Hotels und Ferienorten, in der Stadt und auf dem Landweg ist Bekleidung angebracht, die Körper, Armen und Beinen nicht bedeckt. Neuerdings gibt es Meldungen, dass Einzelreisende - vor allem an Touristenattraktionen - vor dem Hintergund der sich verschlimmernden Wirtschaftslage zunehmend schikaniert und schikaniert werden; allein reisende Mütter sind von sexuellen Übergriffen bedroht.

Angesichts der jüngsten Unglücksfälle sollten die Reisenden, die (technische) Ausrüstung (Heißluftballons, Tauchausrüstung, Quad usw.) benutzen, sicherstellen, dass sie sich in gutem Gesundheitszustand befindet und vor Gebrauch regelmäßig instand gehalten wird. Die Reisenden (einschließlich minderjähriger Kinder), die neben der Nationalität der Bundesrepublik Deutschland auch die Staatsbürgerschaft Ägyptens haben ( "ägyptischer Elternteil"), werden gemäß der allgemeinen in Ägypten üblichen Vorgehensweise ausschliesslich als ägyptisch erachtet.

Doppelstaatsangehörige unterstehen dem Recht Ägyptens, sobald sie sich in Ägypten befinden (einschließlich Militärdienst und Familienrecht). Das ägyptische Recht sieht vor, dass Jugendliche (unter 21 Jahren) das Land nicht ohne Einverständnis ihres (ägyptischen) Vaters verlassen dÃ?rfen. Ein konsularischer Beistand durch die deutschen Botschaften ist für diese Menschen in der Regel nicht möglich.

Auch bei Einzelfahrten mit dem PKW - von denen aufgrund der oben genannten Verweise sowieso weitestgehend abzuraten ist - ist zu berücksichtigen, dass die Kraftstoffversorgung nicht in allen Regionen Ägyptens vorbehaltlos gewährleistet ist. Gerade bei Dieselkraftstoffen gibt es Flaschenhälse, die zu sehr hohen, teilweise tagelangen Standzeiten an den Tankanlagen fÃ?hren.

Einreisemöglichkeit für Bundesbürger mit folgendem Ausweis: Ja. Nicht alle ägyptischen Behörden betrachten den Ausweis trotz der Einreisemöglichkeit in Ägypten als ausreichenden Ausweis; z.B. bei Auszahlungen per Westunion ist ein Reisepass erforderlich. Die Ausweispapiere müssen sechs Monaten nach dem Reisedatum Gültigkeit haben.

Für die Einreise sind Deutsche visumpflichtig. Die Ausstellung des Visums erfolgt gegen eine Bearbeitungsgebühr von 22,- EUR durch die ägyptische Auslandsvertretung in Berlin und die Generalkonsulate in Frankfurt und Hamburg oder seit Ende 2017 auch als "E-Visum". Sie kann auch bei der Einfuhr nach Ägypten gekauft werden. Das Entgelt für eine einzelne Anmeldung liegt bei 25,- US-Dollar (oder äquivalent in Euro), für Mehrfachnennungen bei 60 US-Dollar und muss an den amtlichen Bankautomaten vor den Passschaltern bezahlt werden.

Die Ägyptische Landesregierung hat im Dez. 2017 ein Internet-basiertes Verfahren zur Ausstellung von "E-Visa" einführt. Das oben genannte Verfahren (insbesondere die Möglichkeiten der Visumerteilung "bei Ankunft" auf Flughäfen) wird nach derzeitigem Wissensstand zunächst nur erweitert, aber nicht abgelöst. Für die Einfuhr aus Israel sind spezielle Anforderungen zu erfüllen.

An der Grenze Taba/Eilat erhalten Sie nur ein 14-tägiges Visa für die Sinaiküste. Wenn Sie in andere Regionen Ägyptens reisen möchten, muss das Visa zunächst in Deutschland oder beim Ägyptischen Konsulat in Eilat (25,- US-Dollar) beantragt werden. Die Einreisevorschriften für Inländer können sich ohne vorherige Benachrichtigung des Auswärtigen Amtes jederzeit abändern.

Rechtlich verbindliche Auskünfte und/oder weitere Auskünfte über Einreisevorschriften können nur über die ägyptische Auslandsvertretung oder eines der Konsulate eingeholt werden. Wie in vielen anderen Staaten gibt es auch in Ägypten ein strenges Exportverbot für alle Antiquitäten sowie für eine große Anzahl von unter Natur- und Artenschutz stehender Tiere und Pflanzen wie z. B. für die Koralle, auch wenn diese anscheinend rechtmäßig erstanden wurden.

Der Reexport von Ägyptischen Antiquitäten, die von Fremden nach Ägypten gebracht wurden, ist nicht erlaubt, auch wenn diese Artikel legal im Ursprungsland gekauft wurden und der Beweisführung beigefügt ist. Importe von ägyptischem Geld nach Ägypten sind nur eingeschränkt erlaubt. Die Ägyptische Auslandsvertretung in Berlin informiert über die geltenden Einfuhrbeschränkungen.

Für detailliertere Informationen zur Zollabfertigung wenden Sie sich bitte an die jeweilige Landesvertretung. Sie können die Zollvorschriften für Deutschland auf der Website der Zollbehörden und per Applikation "Zoll und Reise" oder per Telefon einsehen. Im Gegensatz zu Deutschland sind in Ägypten Hurerei und Ehelosigkeit zu ahnden. Nach dem Wehen einer Regenbogenfahne bei einem Auftritt am Abend des Jahres 2017 fanden zahlreiche Festnahmen von LGBTI (Lesben, Homosexuelle, Bisexuelle, Transsexuelle und Intersexuelle) statt.

Die ägyptischen Autoritäten benutzen auch Dating-Apps, um LGBTI aufzuspüren. Die Aufnahme und Verfilmung von militärischen und polizeilichen Anlagen, Kraftfahrzeugen und Personen ist ohne Erlaubnis nicht erlaubt; dasselbe trifft auf Justizvollzugsanstalten und Gefängnisverwaltungsgebäude zu. Besonders vorsichtig sind kritische Anmerkungen über Ägypten und politische Kommentare in den sozialen Netzwerken.

Diese können als kriminelle Beleidigungen und Diffamierungen Ägyptens und seiner Einrichtungen (z.B. Präsident und Sicherheitskräfte) oder als kriminelle "Verbreitung von falschen Gerüchten" ahnden. Nähere Informationen und Tipps sind auf der Internetseite der Kairoer Auslandsvertretung unter www.kairo.diplo. de zu erhalten. Das erste Denguefieber im Jahr 2017 im Roten Meer trat zum ersten Mal seit mehreren Jahren auf (Alquaseer).

Gelbfieberimpfungen sind bei der Einfuhr aus infizierten Gebieten obligatorisch. Beim Direkteintritt aus Deutschland ist keine Gelbfieber-Impfung erforderlich. Es ist ratsam, die Standard-Impfungen nach dem aktuellen Impfplan des Robert Koch-Instituts für Kinder- und Erwachsenenbildung bei jeder Reise zu prüfen und zu ergänzen (siehe www.rki.de). Zu den empfohlenen Reiseschutzimpfungen gehören Hepatitis A und bei längerem Aufenthalt oder spezieller Belastung Hepatitis B, Meningokokkenerkrankungen (ACWY), Typhus und Tuberkulose.

Diese Krankheit geht in der Regel einher mit hohem Alter, Hautausschlägen und starken Schmerzen in den Gliedmaßen und trifft immer häufiger Menschen. Es kommt in Ausnahmefällen zu schwerwiegenden Folgen, vor allem bei der einheimischen Bevölkerung. Allerdings sind diese unter den Fahrgästen äußerst rar. Weil es zur Zeit keine Impfungen, Chemoprophylaxe oder gezielte Therapien gegen Dengue gibt, ist die konsequente Umsetzung von persönlichen Schutzmassnahmen zur Vorbeugung von Moskitostichen, z.B. lange deckende Bekleidung und das Aufbringen von Abwehrmitteln auf freiliegende Hautstellen, der einzig ste Weg, um diese Virusinfektionen zu vermeiden.

Unbehandelte, besonders lebensgefährliche tropische Krankheit ist oft für nicht-immune Europäer fatal. Zusätzlich zur immer erforderlichen Expositions-Prophylaxe ist eine Chemprophylaxe (Einnahme von Tabletten) in Ägypten in der Regel nicht vonnöten. Wegen des Infektionsrisikos durch Moskitos wird allen Landreisenden in den genannten Regionen eine leichte Bekleidung (lange Hose, langes Hemd) zum Schutz ihres Körpers sowie Medikamente zur Prophylaxe von Tropenkrankheiten (nach Rücksprache mit einem Tropenarzt) angeraten.

Sexueller Kontakt, Drogenkonsum (unreine Injektionsspritzen oder Kanülen) und Transfusionen sind immer mit einem hohen Sicherheitsrisiko verbunden. Kondom gebrauch wird immer geraten, besonders für gelegentliche Bekannte. Ein besonderes Übermittlungsrisiko ergibt sich bei einem direkten Kontakt mit dem Blut. Für das Essen: selbst gekocht oder geschält. Für die Reisenden ist das Reiserisiko jedoch sehr niedrig. Beim Verzehr von gekochtem oder gebratenem Geflügel gibt es keine Infektionsgefahr.

Das Risiko der Bildung von Bilharziose ist bei Frischwasserkontakt (insbesondere Nildelta, Niltal, Nebenflüsse) gegeben. Eine internationale Krankenversicherung mit Rückgabemöglichkeit im Ernstfall wird allen Passagieren prinzipiell empfohlen. Vor Ihrer Reise sollten Sie sich von einer tropenmedizinischen Beratungsstelle/einem Tropenmediziner/Reisearzt konsultieren und Ihren Schutz vor Impfungen einstellen, auch wenn Sie bereits Tropenerfahrungen aus anderen Gebieten haben (siehe z.B.: http://www.dtg. org/ oderhttp://www.frm-web.de).

Es ersetzt nicht die Beratung durch einen Arzt; maßgeschneidert für die Direkteinreise aus Deutschland in ein anderes Land, insbesondere für längere Aufenthalte vor Ort. in Deutschland. Bei kürzeren Fahrten, Ein- und Ausreisen aus Drittstaaten und in andere Landesteile können je nach den Umständen des jeweiligen Reiseteilnehmers abweichende Regelungen getroffen werden.

Auf dieser Seite erhalten Sie Anschriften kompetenter Auslandsvertretungen und Infos zur politischen und politischen Zusammenarbeit mit Deutschland. Weltweit sind Terroranschläge und Geiselnahmen nach wie vor bedrohlich. Vor allem die terroristischen Organisationen "Al-Qaida" und "Islamischer Staat" (IS) bedrohen seit Sept. 2014 Angriffe auf diverse Staaten und deren Bürger. Selbst wenn es gegenwärtig keine konkreten Anhaltspunkte für eine Bedrohung für ausländische Beteiligungen gibt, kann nicht auszuschließen sein, dass auch ausländische Staatsbürger oder Institutionen in Deutschland zum Opfer von terroristischen Gewalttaten werden.

Hierzu zählen namhafte Denkmäler, Regierungs- und Verwaltungsbauten, Verkehrswege (insbesondere Flugzeug, Bahn, Schiff, Bus), Wirtschafts- und Fremdenverkehrszentren, Hotelanlagen, Märkte, kirchliche Treffpunkte und allgemein große Versammlungen. Ein besonderes Risiko von Anschlägen bestehen in Staaten und Gebieten, in denen bereits mehrfach oder mangels wirksamer Sicherheitsmaßnahmen relativ leicht Angriffe durchgeführt werden können oder in denen die Unterstützung der einheimischen Bevölkerungen durch terroristische Aktivitäten gegeben ist.

Detailliertere Angaben zur terroristischen Bedrohung sind in den landesspezifischen Reise- und Sicherheitsinformationen zu entnehmen. Das Risiko, einem Angriff zum Opfer zu fallen, ist immer noch relativ niedrig im Verhältnis zu anderen Gefahren, die mit Auslandsreisen verbunden sind, wie Unfälle, Krankheit oder gewöhnliche Straftaten. Trotzdem sollte man sich der Gefahren bewußt sein.

Die Auswärtigen Amtes rät allen Fahrgästen, sich sicherheitsbewusst und situationsgerecht zu benehmen. Vor und während einer Reise sollten sich Passagiere über die Bedingungen in ihrem Land genauestens unterrichten, sich in der Situation angemessen benehmen, den lokalen Behörden folgen und Verdachtsmomente (z.B. unbeaufsichtigtes Gepäck auf Flugplätzen oder Bahnstationen, Verdachtsmomente von Personen) der lokalen Polizei oder den Sicherheitskräften mitteilen.

Deutsche Staatsangehörige sollten sich in die " Elefand " Krisenpräventionsliste des AA eintragen, egal in welchem Staat und für welche Aufenthaltsdauer: Erkundigen Sie sich daher bei Ihrer Auslandskrankenversicherung, ob ein ausreichender Versicherungsschutz für Ihre Reise ins Ausland vorhanden ist, der auch die anfallenden Reisekosten für einen Notfallflug nach Deutschland deckt. Für viele Souvenirs gelten strenge Einfuhrbestimmungen.

Erkundigen Sie sich vor Reiseantritt, welche Souvenirs aus Gründen des Artenschutzes nicht importiert werden dürfen.

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