Reiseveranstalter Dänemark

Tour Operator Dänemark

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Tour Operator Dänemark

Die Ferien sind in Planung, Sie fahren nach Dänemark? Doch welcher Reiseveranstalter wird Sie nach Dänemark bringen? Daenemark - das sind lebendige Staedte und lange Badestrände. In den vergangenen Jahren hat sich Dänemark zu einem immer beliebteren Reiseziel für Urlauber aus ganz Europa entwickelt. Das Land mit seinen weissen Sandstränden ist ohne Touristensteuer erreichbar.

Kopenhagen, die Landeshauptstadt, hat Dänemarks Landmarke, die Kleine Seejungfrau, und den Freizeitpark Sibirien. Schön liegend, wird die westliche Küste von Sandstränden, Buchten, einsamen Fjorden und vielen Ebenen dominiert. Egal ob Sie sich entspannen, die Küste geniessen, ob Sie nun mit dem Boot fahren, fischen oder spazieren gehen, ob Sie einen aktiven Ferienaufenthalt planen oder nicht - die dänische Ostküste hat für jede Urlaubsart das Passende zu bieten.

Der dann noch im eigenen Haus wohnt, das hat alles richtig gemacht. Mit welchem Reiseveranstalter können Sie ein behagliches Strandhaus reservieren, wer kann Ihnen Führungen mit dem Auto oder einen Städtereisenden in die Stadt Kopenhagen anbieten? Auf dieser Seite erhalten Sie einen Überblick über Reiseveranstalter und Reiseveranstalter, die Ihnen für Dänemark attraktive Angebote machen.

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Daenemark ist Mitglied der EU. Die meisten dänischen Bürgerinnen und Bürger beherrschen auch die deutsche, englische oder französische Sprache. Hinweis: Dänemark ist Vertragspartei und Nutzer des Übereinkommens von Schengen. ReisepassGenerell gilt, dass der Reisepass für die Dauer von 3 Wochen über den Zeitraum des Aufenthaltes hinaus Gültigkeit hat. Staatsbürger der folgenden Staaten können für einen Touristenaufenthalt von bis zu 3 Monate mit einem Personalausweis einreisen:

a) EU-Staaten und Schweiz: Deutschland, Österreich, andere EU-Staaten und die Schweiz; b) Andere Staaten: Gibraltar, Island, Liechtenstein und Norwegen. Hinweis: In einigen Ländern ist es jedoch empfehlenswert, einen Ausweis mitzunehmen. Hinweis: Seit dem 11. Dezember 2007 ist es nicht mehr möglich, Ihr Baby in den Pass Ihrer Familie mitzunehmen.

Für das Kind wird ein eigener Paß oder ein eigener Lichtbildausweis benötigt. Österreichisch: Identitätskarte oder Kinderpass oder Eintrag im Elternpass (Kinder müssen von Geburt an im Elternpass eintragen sein. Bei der Einreise in den Elternpass können sie nur in Begleitung des Elternteils, in dessen Paß sie registriert sind, in das Land reisen.

Schweiz: Personalausweis oder Pass. Hinweis: Seit dem Stichtag ist es nicht mehr möglich, Ihr Baby in den Pass Ihrer Familie mitzunehmen. Für unsere Kleinen ist ein eigener Pass oder Personalausweis vonnöten. Hinweis: Für das Visum von Kindern gilt die gleiche Regelung wie für ihre Vorfahren. In der Regel notwendig, außer für Angehörige der folgenden Staaten für einen Aufenthalt von bis zu 3 Monaten:

a) Unter REISEPASS aufgeführte Länder: s. o.; b) Andere Länder: c) Angehörige aller nicht aufgezählten Staaten, die einen gültigen Aufenthaltstitel für ein Schengen-Land haben. Reisende, die innerhalb von 24 Stunden weiterreisen, über ein gültiges Dokument für die Weiterfahrt und den Transitbereich nicht verlässt, brauchen kein Visum für den Flughafentransit. Ausgeschlossen sind Bürger der folgenden Staaten, die in jedem Falle ein Transit-Visum benötigen:

Staatsbürger dieser Staaten brauchen jedoch kein Transitvisum, wenn sie ein für ein EWR- oder EU-Land, Andorra, Japan, Kanada, Monaco, San Marino, die Schweiz oder die USA berechtigen. Schengenvisum:(a) gültiger Reisepass, in dem das Visa aufgeklebt werden kann. Dieser Reisepass muss die Gültigkeitsdauer des Passes um drei Monaten und die ersten vier Reisepassseiten übersteigen.

d) Nachweis, dass der ausländische Staatsbürger eine gültige Unfallversicherung abgeschlossen hat, die die Rückführungskosten für medizinische Zwecke, für medizinische Notfallbehandlung und/oder Krankenhausbehandlung deckt. Vor Reiseantritt bei der Auslandsvertretung des Heimatlandes zu bestellen. Für die Einfuhr mit HeimtierenHunde, Katze und Frettchen aus EU-Ländern und nicht Tollwut-freien Drittländern ist ein Heimtierpass erforderlich, der entweder mit einem gut sichtbaren Tattoo versehen oder mit einem eingepflanzten Microchip am Nacken versehen sein muss.

Der Heimtierpass muss nachweisen, dass das betreffende Haustier gegen Tuberkulose geimpft wurde, ggf. eine Nachimpfung. Die folgende Zusatzanforderung betrifft sowohl für Hund, Katze und Frettchen als auch für Tiere und kleine Tiere aus nicht raubtierfreien Drittländern: Bei Hunden, Katze und Frettchen aus raubtierfreien Drittländern (z.B. Schweiz, Andorra, Island, Kroatien, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino und Vatikanstadt) kann auch der Heimtierpass verwendet werden, der eine wirksame Impfung gegen die Krankheit nachweist.

Das Einführen von Hunde, Katze und Frettchen auf die Färöer ist mit Ausnahme des ständigen Aufenthalts untersagt. In den meisten Gaststätten und größeren Geschäften werden auch Travelers Cheques akzeptiert. DevisenbestimmungenReisende innerhalb der EU haben keine Einschränkungen bei der Ein- und Ausreise von Devisen, der Ein- und Ausreise von Devisen auf unbestimmte Zeit. Passagiere, die in die EU ein- oder ausgehen und Bargeld in Höhe von mindestens EUR 10000 (oder den entsprechenden Wert in anderen Devisen oder leicht konvertierbaren Vermögenswerten wie z. B. auf Dritte gezogenen Schecks) mitführen, müssen diesen Wert bei den zuständigen Behörden melden.

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