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Türkei: Reise- und Sicherheitsinformationen - AA

In der Türkei fand am 24. Juli 2018 eine vorzeitige Parlaments- und Präsidentschaftswahl statt, bei der Präsident Erdo?an im Amt war. Trotzdem ist es ratsam, sich von Politik und großen Versammlungen fern zu halten. Seit zwei Jahren sind immer mehr Bundesbürger in willkürlicher Weise verhaftet worden. Im Gegensatz zu ihren internationalen Pflichten hat die Türkei in einigen dieser Länder den ausländischen Vertretungen Deutschlands in der Türkei nur mit teils monatelanger Verspätung konsularisch Zutritt zu den Häftlingen eingeräumt.

Von diesen Massnahmen sind vor allem, aber nicht ausschliesslich, deutschstämmige Staatsbürger mit enger privater und persönlicher Bindung zur Türkei sowie Menschen mit türkischer und deutscher Staatsbürgerschaft betroffen. 2. Darüber hinaus werden seit Beginn des Jahres 2017 in vielen Ländern Deutschlands, besonders solchen mit enger privater und persönlicher Beziehung zur Türkei, die Zulassung ohne Angabe von Gründen verwehrt.

Nach einer mehrstündigen bis mehrtägigen Wartefrist mussten die Betreffenden nach Deutschland zurückkehren. Deutsche Staatsangehörige oder deren Angehörige, die von einer Verweigerung der Einreise, einer Verhaftung oder einem Ausreiseverbot betroffen sind, sollten sich an die nächstgelegene deutsche Vertretung im Ausland wenden. Dabei wird darauf verwiesen, dass ungeachtet des Rechtsanspruchs der Bundesbürger auf konsularische Beratung und Unterstützung ein Konsularschutz gegen hoheitliche Eingriffe der tuerkischen Behoerden nicht immer gewaehrleistet werden kann, wenn die betreffende Person auch tuerkischer Staatsbuerger ist.

Allerdings hat die Türkei bekannt gegeben, dass sie rechtzeitig über eine Änderung des Gesetzes abstimmt, die einen Teil der Sonderbestimmungen des Ausnahmezustands in das Polizei- und Strafvollzugsrecht aufnehmen wird. Autoritäten beziehen sich auf die Zugehörigkeit zu Verbänden, die auch in Deutschland oder der EU (IS, PKK) als terroristisch klassifiziert sind, aber auch auf die Zugehörigkeit zur sogenannten "Gülen-Bewegung", die in der Türkei nur unter dem Namen "FETÖ" als terroristisch klassifiziert ist.

Sogar kleinere Kontaktstellen mit dieser Person oder mit ihr nahestehenden Menschen oder Firmen, die die betreffende Person nicht einmal kennen oder die nur von Dritten beansprucht werden, können zur Verhaftung genügen. Öffentlichkeitsbekundungen gegen den tuerkischen Staatsangehoerigen, Sympathieerklaerungen gegen von der Tuerkei als Terroristen eingestufte Vereinigungen sowie Beleidigungen oder Verunglimpfungen von Staatsorganen und hohen Persoenlichkeiten sind untersagt, auch Regierungskritiken im Netz und in den Sozialmedien, unter Strafrecht.

Terroranschläge gab es in der Türkei immer wieder, vor allem seit der Jahresmitte 2015. Man kann nicht ausschließen, dass Terrorgruppen auch vor dem Hintergrund des kürzlichen militärischen Vorgehens der Türkei in Syrien weiteranschlagen werden. Auch die als Terrororganisation aufgeführte "Kurdische Arbeiterpartei" (PKK) und ihre Splitterorganisation "Kurdistan's Freedom Falcons" führen seit Jahresmitte 2015 wiederholte Angriffe vor allem im südöstlichen Teil der Türkei, aber auch in anderen Teilen des Landes durch.

Es wurden keine sicherheitstechnisch relevanten Veranstaltungen aus Tourismusdestinationen entlang der Mittelmeer-Küste berichtet, die ausländischen Urlaubern Schäden zugefügt haben. Aber auch angesichts der Angriffe von Terrorgruppen auf nichtmilitärische Zielscheiben muss prinzipiell in allen Landesteilen der Türkei von einer Terrorgefahr gesprochen werden. Daher wird Deutschland, das sich in der Türkei aufhält oder dort reisen möchte, in der Regel geraten, sich mit Hilfe dieser Reise- und Sicherheitsinformationen und der Berichterstattung in den Medien über die Sicherheitssituation auf dem Laufenden zu bleiben.

Besondere Aufmerksamkeit ist auch bei Überlandfahrten geboten. Reisen in das türkische Grenzland nach Syrien und Irak, vor allem in die Großstädte Diyarbak?r, Cizre, Cizre, Silopi, Idil, Yüksekova und Nusaybin sowie in die Provinz Nusaybin, ??rnak und in die Provinz Ghana im Allgemeinen wird ausdrücklich davon abgehalten. Auch in den Bundesländern hat sich das Reiserisiko erhöht: In den Bundesländern hat sich das Reiserisiko erhöht: In den Bundesländern hat sich die Zahl der Reisenden erhöht: Hakkári, Kilis, Gaziantep, ?anl?urfa, Diyarbak?r, Bingöl, Síirt, Bardin, Batman, Bitlis, Hakkári, VAN.

Jegliche nicht obligatorische Einreise in diese Bereiche sollte unterbleiben. Bisher wurden vor allem im Bereich süd-östlich von Hongkong entlang der Irakgrenze und in Diyarbak?r sowie in der näheren und weiteren Region und im Südosten der Stadt Cizre (Dreiländereck Türkei - Syrien - Irak), aber auch in den Regionen Gaziantep, Kilis, Urfa, Chakkâri, Batman und A?r?, Sicherheits- Zonen und Ausgangssperrungen eingerichtet.

Aus Gründen der Sicherheit gewähren die tuerkischen Behoerden keine Erlaubnisse mehr. Bisher wurde die Türkei als ein Staat mit relativ geringen Gewalttaten bezeichnet. Seit kurzem werden aber auch die Reisenden von Gewalttaten heimgesucht. Daher ist es ratsam, besonders vorsichtig zu sein, wenn man sich an abgelegenen Plätzen und bei gemeinschaftlichen Aktivitäten mit wenig Prominenten aufhält.

Aufgrund des Ausnahmezustandes sollten die Reisenden immer Reisepässe oder ID-Karten mit sich tragen und eine Kopie anbringen. Die deutschen Touristen in die Türkei wurden in der vergangenen Zeit nach ihrer Rueckkehr in das Staatsgebiet zu Opfern von Betrug. Die Feriengäste werden unter dem Deckmantel einer ordnungsgemäßen Steuerrückerstattung oder einer Lotteriegebühr per Telefon aufgefordert, über Westjordanland Geld in die Türkei zu überweisen.

In solchen Faellen wird den Fahrgaesten geraten, sich vorher mit den Polizeibehoerden in Deutschland in Verbindung zu setzen. Bundesbürgern wird geraten, sich auch bei Kurzzeitaufenthalten in die Krisenpräventionsliste eintragen zu lassen und die dort gespeicherten Kontaktinformationen aktuell zu führen, damit sie im Ernstfall schnell kontaktiert werden können. Die Pauschalreisenden werden in der Regel von ihren Veranstaltern mit den aktuellsten Daten beliefert.

Der Reisende selbst nimmt die Buchung ausschliesslich auf elektronischem Wege vor. Türkei ist ein beliebter Urlaubsort, der Urlauber warm und offen aufnimmt. Reisende, die sich in den jeweiligen Bundesländern, in denen Sicherheits- und Sperrzonen eingerichtet sind, aufhalten wollen, sollten sich vor der Reise mit dem für ihren Wohnsitz zuständigen türkischen Konsulat oder der türkischen Auslandsvertretung in Berlin in Verbindung setzen, um sich über die genaue, aktuelle Situation der Sperrzonen und Sperrzonen in der besuchten Gegend zu erkundigen.

Es ist auch ratsam, die Standorte dieser Bereiche während der Reise täglich mit der lokalen Jandarmas oder der lokalen Kriminalpolizei zu überprüfen. Reisen in gewisse Regionen im Süd-Osten des Bundeslandes werden stark abgeschreckt (siehe Länderspezifische Sicherheitshinweise). Es ist zu bemerken, dass in Bezug auf militärische oder andere Sicherheitseinrichtungen ein regelmäßiges Foto- oder Drehverbot gilt .

Dies betrifft vor allem die Grenzflächen. Die Anweisungen der tuerkischen Sicherheitskraefte sind strikt zu befolgen. In der Türkei ist es keine Straftat, wenn es um Schwulen geht. Doch seit 2015 ist die Prozession von den tuerkischen Behoerden verboten. Sie weist auf Fälle nichtstaatlicher Gewalttätigkeit hin, die zu Angriffen auf LGBTI-Personen geführt haben.

Daher sind starke Vorurteile gegen diese Gruppe von Menschen in der Türkei zu erwarten. Die nationale Währung ist die Türken-Lire. Eine deutsche Scheckkarte (Maestro) kann an vielen Geldausgabeautomaten ohne Probleme verwendet werden. Meistens müssen Sie auch Ihren Pass oder Ausweis vorweisen. Prinzipiell legt der Taxi-Zähler den Fahrpreis für eine Taxifahrt fest, der Handel ist jedoch für längere Streckenzulässig.

In der Türkei ist das Strassennetz gut entwickelt. Vor allem in den Großstädten ist der Verkehr in der Türkei sehr rege und dichte. Die Reisenden sollten sich verteidigen und sich nicht streiten, da angebliche oder tatsächliche Verkehrsverstöße zu aggressiven Verhaltensweisen anderer Fahrer führen können. Jeep-Safaris sollten von den Anbietern und dem technischen Stand der Autos überprüft werden, vor allem wenn die Veranstalter keine Garantie geben.

Der Jeep sollte nur von Fahrern gefahren werden, die über Erfahrungen mit solchen Fahrzeugen und Geländefahrten haben. Die deutschen Führerscheine sind gültig. Es gibt in der Türkei nur wenige Orte mit einer behindertengerechten Ausstattung. Für Ausflüge mit Werksbesichtigungen und Einkaufsmöglichkeiten sollte man sich im Voraus informieren, wie lange diese Besichtigungen anhält.

Die Reisenden sollten sich gegen eventuelle Druckausübung durch Angestellte der Firmen oder Reiseführer schützen und sich ggf. später auch bei den Veranstaltern meldet. TAPDK weist auf die Risiken des Konsums von verfälschtem Tabak und alkoholischen Produkten hin und rät, beim Alkoholkauf die Originalverpackungen und -lizenzen (TAPDK-Logo auf dem Flaschenverschluss, unbeschädigtes blau-türkises Band) zu beachten.

Die Reisenden sollten eine ausreichende Reisekrankenversicherung abschließen, die im Ernstfall auch einen Notfallflug nach Deutschland deckt, s. auch Medical Care. Einreisemöglichkeit für Bundesbürger mit folgendem Ausweis: Provisorischer Personalausweis: prinzipiell ja, Beschränkungen wie folgt: Hinweis: Bitte beachten Sie die Hinweise unten: Es ist nicht möglich, mit einem von der föderalen Polizei für Notsituationen auszustellen.

Das Europäische Übereinkommen über die Personenfreizügigkeit zwischen den Mitgliedstaaten des Europarats vom 13.12.1957 ist in der Türkei unterzeichnet. Die Einfuhr kann auch mit Pass, provisorischem Pass, Identitätskarte oder Kinderpass vorgenommen werden, wenn das Schriftstück für maximal ein Jahr abläuft. Probleme können jedoch beim Verlassen der Türkei mit ausgelaufenen Ausweispapieren auftreten, vor allem an den Landesgrenzen in Edirne und Ipsala.

Wir empfehlen den Passagieren, sich vor der Reise in die Türkei um einen gültigen Ausweis zu bemühen. Auch bei der Nachreise mit einem temporären Ausweis gab es in der Vergangenheit Einreiseprobleme. Wenn Sie mit einem Pass nach Deutschland einreisen, muss dieses Formular noch wenigstens eine Leerseite haben.

Auch hier können die Vertretungen Deutschlands in der Türkei keine Gegenmaßnahmen einleiten. Wir empfehlen den Fahrgästen, sich jederzeit zu identifizieren. Sie können sich als Touristen ohne Visum bis zu 90 Tage in einem Zeitrahmen von 180 Tagen im Lande aufhalten. 2. Dadurch soll die rechtliche Situation in der Türkei grundlegend an die in Deutschland angeglichen werden.

Seit 2012 ist die frühere Regelung, einen neuen 90 Tage dauernden Aufenthalts nach einer Tagesabreise zu rechtfertigen, nicht mehr möglich. Es ist zu berücksichtigen, dass die Visumfreiheit im oben genannten Zusammenhang kein uneingeschränktes Recht auf Einreise begründet und dass auch für die deutschen Staatsangehörigen Einreiseverbote gelten können, vgl. aktuell. Wer sich bereits in der Türkei aufhält und einen längerfristigen Auslandsaufenthalt plant, kann innerhalb von 90 Tagen nach der Ankunft eine Aufenthaltsgenehmigung einholen.

Außerdem muss der Pass 60 Tage über den geplanten Zeitraum hinaus Gültigkeit haben. Wenn vor der Ankunft ein mehr als 90 Tage dauernder Auslandsaufenthalt vorgesehen ist, sollte ein geeignetes Visa bei einer ausländischen Vertretung der Türkei angefordert werden. Im Zweifelsfall ist es ratsam, sich mit den zuständigen Stellen, Konsulaten oder Anwälten in Verbindung zu setzen, vor allem wenn ein längerer Auslandsaufenthalt in der Türkei vorgesehen ist.

Die deutschen Staatsbürger, die in der Vergangenheit für die Besichtigung des Ararats ein gültiges Reisevisum erhalten haben, brauchen eine Genehmigung für einen darüber hinaus gehenden Besuch in der Türkei, die unmittelbar nach Beendigung der Bergfahrt bei der Fremdenpolizei des Sicherheitsdienstes der Prov. Reisepapiere oder von Deutschland für ausländische Personen aus anderen Ländern herausgegebene Reisepapiere werden von der Türkei akzeptiert.

Um in die Türkei einreisen zu können, ist jedoch ohne Ausnahme ein Visa erforderlich, das im Voraus bei einem tuerkischen Konsulat beantragt werden muss. Türken sollten immer mit einem Reisepass reisen. Einreisemöglichkeit, aber Abreise aus der Türkei mit einem von deutscher Seite ausgestelltem Reisepass ist nicht immer möglich. Für Reisen in die Türkei auf dem Landverkehr sind auch die Einfuhrbestimmungen der Transitstaaten zu beachten.

Für alleinreisende oder mit nur einem Erziehungsberechtigten fahrende Jugendliche gibt es keine besonderen Regelungen, solange sie Deutschland ausreisen. Für die Einreise von Kindern von türkischen Familienangehörigen mit deutscher und tuerkischer Staatsangehoerigkeit ist ein deutscher Kinderpass, Pass oder Identitaetsausweis erforderlich, der vor der Einreise bei den zustaendigen Behoerden in Deutschland beizubringen ist.

Das für die weitere Einreise in die Nachbarländer erforderliche Visa muss prinzipiell vor der Einreise aus Deutschland bei den zuständigen ausländischen Vertretungen in Deutschland beantragt werden. Ein Antrag bei den türkischen Botschaften ist in der Türkei generell nicht möglich. Das türkische Gesundheitsministerium hat im Juni 2011 für die Reisenden, die über die Türkei nach Afghanistan, Indien, Pakistan, Nigeria oder Tadschikistan reisen, angekündigt, dass aufgrund der großen Zahl von Polio-Krankheiten (= Polio) in den jeweiligen Staaten die oben genannte Personengruppe bei der Reise eine Impfdosis ( "zwei Tropfen") erhält, sofern nicht nachgewiesen werden kann, dass diese Schutzimpfung bereits innerhalb des vergangenen Monates vor Antritt der Reise durchgeführt wurde.

Reisen von der Türkei nach Georgien sind nur mit einem gültigem Pass möglich. Das Ausreisen aus der Türkei in den Irak ist nur für Besitzer eines für den Irak geltenden Visa möglich. Diesbezüglich wird auf die Reisewarnungen für den Irak verwiesen. Aus Anlass der gegenwärtigen Lage in Syrien wird explizit davor warnt, nach Syrien zu reisen.

Auf die Reisewarnungen für Syrien wird verwiesen. Jüngsten Meldungen zufolge hat die syrische Landesregierung zunehmend Bergwerke im Grenzbereich zwischen der Türkei und Syrien angelegt, um die syrischen Bürger an der Ausreise in die Türkei zu hindern. in der Türkei. Dabei wird darauf verwiesen, dass insbesondere im Grenzbereich zwischen der Türkei und Syrien das Photographieren strikt untersagt ist.

In die Türkei ist die Einfuhr aus nicht dem Europarat angehörenden Staaten (z.B. Irak) nur mit einem Pass möglich. Wenn Sie mit dem Auto in die Türkei einreisen, ist die Vorweisung eines Passes nicht mehr erforderlich. Wir empfehlen Ihnen jedoch nachdrücklich, Ihren Pass mitzunehmen, um Schwierigkeiten bei der Einfuhr zu verhindern, wenn Sie mit den neuen Bestimmungen nicht vertraut sind.

Die türkischen Zollbehörden stellen ein Formblatt aus, in dem das letzte Mal das Wiederausfuhrdatum angegeben wird. Wir weisen darauf hin, dass die Green Insurance Card nur im EU-Raum der Türkei anerkennt wird. Es ist auch ratsam, sich vor Reiseantritt mit Ihrer eigenen Versicherungsgesellschaft in Kontakt zu bringen und überprüfen zu lassen, ob die Reise in den östlichen Teil der Türkei nicht bereits in Ihrer eigenen Kfz-Versicherung inbegriffen ist.

Ist der Fahrzeughalter nicht derselbe wie der Reisende, muss der Reisende/Fahrer eine Genehmigung des Besitzers haben, die von einer ausländischen Vertretung in Deutschland erteilt oder bestätigt werden sollte. Die Einreisevorschriften für Inländer können sich ohne vorherige Benachrichtigung des Auswärtigen Amtes jederzeit abändern. Der Import von Fremdwährungen in die Türkei ist unbeschränkt möglich.

Devisenexporte aus der Türkei sind bis zu einem Betrag von insgesamt 5000 US-Dollar (US $) oder Äquivalent in TL erlaubt. Der Beleg, der beim Geldwechsel in der Türkei ausgestellt wird, sollte aufgehoben werden, da er bei der Abreise vorzulegen ist, wenn TL wieder in eine Fremdwährung umgetauscht wird. Die Reisenden können persönliche Schmuckstücke bis zu einem Wert von $15.000 importieren und exportieren.

Ein höherer Betrag muss bei der Eingabe angegeben werden. Bei Einkäufen in der Türkei ist ein Ausfuhrnachweis vonnöten. Zusätzlich können folgende Waren pro Kopf bei der Einfuhr in die Türkei befördert werden (gilt nicht für Transitreisende): Persönliche Gebrauchsgegenstände einschließlich medizinische Erzeugnisse und Arzneimittel sowie Geschenke bis zu einem Warenwert von 300 EUR (?) dürfen in die Türkei abgabenfrei mitgenommen werden.

Sie können auch die Türkenbotschaft oder eines der Türkenkonsulate in Deutschland erreichen. Diese Informationen beziehen sich auf die Einfuhren von Waren in die Türkei. Sie können die Zollvorschriften für Deutschland auf der Website der Zollbehörden und per Applikation "Zoll und Reise" oder per Telefon einsehen.

Grundsätzlich ist die Türkei strafbar, was auch in Deutschland untersagt ist. Drogenstraftaten werden in der Türkei besonders streng geahndet (10 - 20 Jahre Haft für Importe, 6 - 12 Jahre Haft für Exporte). Weil es für den Reisenden nahezu nicht möglich ist, selbst festzustellen, ob ein solcher Artikel als Antik zu schützen ist, sollten die Reisenden, die nicht über die erforderliche Bewilligung der entsprechenden Behörde in der Türkei verfügen, in der Regel nicht den Versuch unternehmen, Stein chen, Geldstücke, Versteinerungen und alte Sachen in ihrem Gepäck zu transportieren.

Prinzipiell ist es jedoch möglich, eine Exportgenehmigung von den unter das türkische Kultusministerium fallenden Ministerien und einigen Zollämtern zu erhalten. Öffentlichkeitsbekundungen gegen den tuerkischen Staatsangehoerigen, Sympathieerklaerungen gegen von der Tuerkei als Terroristen eingestufte Vereinigungen sowie Beleidigungen oder Verunglimpfungen von Staatsorganen und hohen Persoenlichkeiten sind untersagt und werden mit Geldstrafen oder Freiheitsstrafen ahndet.

Es sind keine Schutzimpfungen für die Einfuhr aus Deutschland erforderlich. Generell rät das AA, die Standardschutzimpfungen bei jeder Reise nach dem aktuellen Impfterminkalender des Robert-Koch-Instituts für Kinder- und Erwachsenenbildung zu prüfen und abzuschließen (siehe http://www.rki.de). Reiseschutzimpfungen werden bei Hepatitis A und bei längerem Aufenthalt oder spezieller Belastung auch bei Hepatitis B und Hepatitis C durchgeführt.

In der Türkei gibt es fast keine Krankheit, vor allem in den Tourismusregionen im Süd- und Westteil des Staates. Die unbehandelte, vor allem die bedrohliche Tropenkrankheit ist für nicht-immune Europäer oft fatal. Wegen des Infektionsrisikos durch Mücken in den oben genannten Gebieten wird allen Passagieren geraten, leichte Bekleidung zu verwenden, die den Körper bedeckt (lange Hose, lange Hemden), in den Abend- und Nachtstunden (Malaria!) auf alle freie Körperteile aufzubringen, ggf. unter einem (imprägnierten) Fliegengitter zu übernachten.

In der Türkei ist die HIV-Inzidenz sehr niedrig. Sexueller Kontakt, Drogenkonsum (unreine Injektionsspritzen oder Kanülen) und Transfusionen sind immer mit einem hohen Sicherheitsrisiko verbunden. Kondom gebrauch wird immer geraten, besonders für gelegentliche Bekannte. Vor allem die große Zahl der privaten Kliniken bietet ein nahezu europaweites Angebot. Daher wird der Abschluss einer privaten Reise-Krankenversicherung und einer zuverlässigen Reiserücktransportversicherung ausdrücklich erwünscht.

Ein individueller Verbandskasten sollte mitgeführt und vor den hohen Außentemperaturen bewahrt werden. Empfehlenswert ist auch hier eine persönliche Konsultation mit einem Tropen- oder Reisemediziner. Bevor Sie durch eine Tropenklinik/einen Tropenmedizinischen Arzt reisen, sollten Sie sich individuell informieren und Ihren Schutz vor Impfungen einstellen, auch wenn Sie bereits Erfahrungen aus anderen Zonen haben.

Bei der Direkteinreise aus Deutschland in ein anderes Land, vor allem bei kürzeren Reisen, bei Reisen aus Drittstaaten und bei Reisen in andere Regionen des jeweiligen Staates, können abweichende Regelungen getroffen werden; immer auch in Abhängigkeit von den jeweiligen Gegebenheiten des Teilnehmers. Vor allem die terroristischen Organisationen "Al-Qaida" und "Islamischer Staat" (IS) bedrohen seit Sept. 2014 Angriffe auf diverse Staaten und deren Bürger.

Selbst wenn es gegenwärtig keine konkreten Anhaltspunkte für eine Bedrohung für ausländische Beteiligungen gibt, kann nicht auszuschließen sein, dass auch ausländische Staatsbürger oder Institutionen in Deutschland zum Opfer von terroristischen Gewalttaten werden. Hierzu zählen namhafte Denkmäler, Regierungs- und Verwaltungsbauten, Verkehrswege (insbesondere Flugzeug, Bahn, Schiff, Bus), Wirtschafts- und Fremdenverkehrszentren, Hotelanlagen, Märkte, kirchliche Treffpunkte und allgemein große Versammlungen.

Ein besonderes Risiko von Anschlägen bestehen in Staaten und Gebieten, in denen bereits mehrfach oder mangels wirksamer Sicherheitsmaßnahmen relativ leicht Angriffe durchgeführt werden können oder in denen die Unterstützung der einheimischen Bevölkerungen durch terroristische Aktivitäten gegeben ist. Detailliertere Angaben zur terroristischen Bedrohung sind in den landesspezifischen Reise- und Sicherheitsinformationen zu entnehmen. Das Risiko, einem Angriff zum Opfer zu fallen, ist immer noch relativ niedrig im Verhältnis zu anderen Gefahren, die mit Reisen ins Ausland verbunden sind, wie Unfälle, Krankheit oder gewöhnliche Krimineller.

Trotzdem sollten sich Passagiere der Gefahr bewußt sein. Die Auswärtigen Amtes rät allen Fahrgästen, sich sicherheitsbewusst und situationsgerecht zu benehmen. Vor und während einer Reise sollten sich Passagiere über die Bedingungen in ihrem Land genauestens unterrichten, sich in der Situation angemessen benehmen, den lokalen Behörden folgen und Verdachtsmomente (z.B. unbeaufsichtigtes Gepäck auf Flugplätzen oder Bahnstationen, Verdachtsmomente von Personen) der lokalen Polizei oder den Sicherheitskräften mitteilen.

Deutsche Staatsangehörige sollten sich in die " Elefand " Krisenpräventionsliste des AA eintragen, egal in welchem Staat und für welche Aufenthaltsdauer: Erkundigen Sie sich daher bei Ihrer Auslandskrankenversicherung, ob ein ausreichender Gesundheitsschutz für Ihre Reise im Ausland vorhanden ist, der auch die anfallenden Reisekosten für einen Notfallflug nach Deutschland deckt. Bei fehlendem Schutz müssen die notwendigen Ausgaben (z.B. Behandlungs- oder Spitalkosten, Heimflug) von der betreffenden Person getragen werden und können alle Ihre Einsparungen rasch verbrauchen.

Für viele Souvenirs gelten strenge Einfuhrbestimmungen. Erkundigen Sie sich vor Reiseantritt, welche Souvenirs aus Gründen des Artenschutzes nicht importiert werden dürfen. Naturschutzverbände sowie Umwelt- und Zollverwaltungen empfehlen, keine Risiken zu übernehmen und prinzipiell keine Geschenke von Tier- oder Pflanzenarten mitzubringen. Prinzipiell sollten Sie beim Einkauf von tierischen und pflanzlichen Produkten vorsichtig sein, wenn Sie deren Ursprung nicht zurückverfolgen können.

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