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Ein Flug (auch: Flug, Luftverkehr oder Lufttransport) wird von jedem unternommen, der ein Fluggerät benutzt, um einen gewöhnlich weit entfernten Standort zu erreichen. Passagierflüge werden von Linien- und/oder Charterfluggesellschaften durchgeführt. Im Regelfall erfordert eine Anreise mit dem Flieger eine entsprechend gebuchte Flugverbindung. Im Falle von Paketreisen wird diese regelmässig vom entsprechenden Veranstalter durchgeführt.

Unter " Flugreisen " versteht man in der Praxis die gebührenpflichtige Nutzung eines Flugzeuges als Flugzeug. Mitglieder des Flugpersonals (z.B. Lotsen, Flugbegleiter), die an der Durchführung des Fluges an Board gegen Bezahlung der Löhne mitwirken, nehmen in ihrer Funktion an Board keine Flugreisen vor, da ihr kurzzeitiger Verbleib am Zielort in der Regel nicht Gegenstand und Sinn ihrer Arbeit an Board ist.

Um einen reibungslosen, effizienten und komfortablen Massenflugverkehr im Zivilflugverkehr zu gewährleisten, sind eine ausgeklügelte Verkehrsinfrastruktur, eine ausgeklügelte Disposition und qualifizierte Fachkräfte am und im Flugzeug vonnöten. Das Wohlergehen und die Unversehrtheit der Fluggäste an Board liegt in der Verantwortung der Flight Attendants, für die der Zahlmeister während des Flugs verantwortlich ist.

Die Verantwortung für den Transport, das Fluggerät und die Crew liegt beim Piloten. Die Bequemlichkeit während der Fahrt richtet sich vor allem nach den Qualitätsanforderungen einer Airline, dem Typ des Flugzeugs (Großraum- oder Schmalraumflugzeug) und der ausgewählten Buchungskategorie. Die Servierwagen in jedem Kabinenteil blockieren den Durchgang beim Verteilen von Speisen und/oder Getränke und beim Sammeln von Schalen etc.

Die meisten Flugzeuge verfügen jedoch sowohl im Vorder- als auch im Heckbereich über Toiletten an Bord, so dass in der Regel zumindest eine Toilettenanlage zugänglich ist. Flughafenkomfort ist abhängig von der Infrastruktur des Flughafens (Klimaanlage, Sitzplätze für die Wartezeit, Aufenthaltsräume, Gepäckwagen, Bedienung). Die Passagiere können sich während des Fluges ausruhen oder ausschlafen, musizieren, Filme anschauen, reden, ein Nickerchen machen oder vorlesen.

On-Board-Restaurants oder -Kneipen wie in Bahnen, Duschkabinen oder Liegeplätzen werden kaum und nur von wenigen Airlines offeriert. Für viele Airlines sind Telefonate über das Entertainment-System und für einige wenige auch über das Mobiltelefon über den Satelliten möglich. Seit den 1990er und 2000er Jahren sind Raucherverbote an Board weit verbreitet. Einige muslimische Fluglinien aus dem Mittleren Orient haben keine alkoholischen Getraenke im Angebot, alle Fluglinien erlauben keinen uebermaessigen Alkoholkonsum.

Zu Beginn jeder Reise zu einem konkreten Reiseziel steht die Auswahl der Flugverbindungen und der Anbieter. Wenn nur eine Airline die gewünschte Flugart anbietet, richtet sich die Preisfindung ausschließlich nach der Anfrage oder - falls zutreffend - nach den vom Staat festgelegten Maximalpreisen, da es keinen Preiswettbewerb gibt; eine günstigere Variante sind daher aufwändigere Direktverbindungen (d.h. zumindest ein Stopover und Direktweiterflug mit dem gleichen Flugzeug) oder Transferverbindungen anderer Airlines.

Wenn Sie bei einer Airline buchen, bedeutet das nicht zwangsläufig, dass Sie auch von ihr mitbefördert werden. Im Inland muss die Airline dies vor der Reservierung mitschreiben. Bevor man sich für einen Umsteigeflug entscheidet, kann es notwendig sein, die Terminals an den großen Flugplätzen zu ändern, um einen Umsteigeflug zu erhalten; in manchen Städten muss man für gewisse Flugverbindungen auch umsteigen.

Bei vielen Airlines besteht die Option, ein bestimmtes Essen an Bord vorbestellen zu können (z.B. vegetarisches Essen oder speziell nach religiösen Regeln mit oder ohne bestimmten Fleischsorten zubereitetes Essen), und zwar ungeachtet der Buchungskategorie. Der Weg von der Buchung des Fluges bis zum Empfang der Boarding Card - je nach ausgewählter Airline - kann in der Regel auch von zuhause oder im Büro erfolgen, was Zeit spart.

Bei den meisten Airlines können Fluggäste im Zuge eines Vielfliegerprogramms Prämienpunkte ("Meilen") verdienen, mit denen sie je nach Guthaben unterschiedliche Mitgliedschaften und Gratisflüge, Business Upgrade oder First Class oder Sachprämie erwerben können. Reservierungen - in der Regel kostenlos - können nur über das Netz bei wenigen Airlines (d.h. wenn eine feste Buchung noch nicht erwünscht ist) statt per Telefon bei einem Reiseunternehmen oder einer Niederlassung der ausgewählten Airline vorgenommen werden.

Die Buchung eines Fluges ist der Erhalt einer Transportgenehmigung für den reservierten Flug gegen Entgelt durch den Fluggast selbst oder durch Dritte (Unternehmen etc.). Der Fluggast hat als Beleg für die Reservierungsbestätigung ein Ticket ("Flugticket") von einem Reiseunternehmen oder einer Niederlassung der betreffenden Airline erhalten. Gemäß den Allgemeinen Bedingungen einiger Airlines, speziell Charter-Airlines, ist der Flugkunde verpflichtet, sich die exakte Abflugszeit 24 Std. vor dem Abflugdatum bei der Buchung erneut bestätigt zu haben.

Zur rechtzeitigen Vorbereitung des Servicepersonals ist es ratsam, bei der Reservierung auf den Anlass der speziellen Unterstützung zu verweisen. Die Fluglinien stellen für diese so genannten VIP' (sehr wichtige Personen) ein spezielles Unterstützungsprogramm (VIP-Programm) zur Verfügung (ggf. in Kooperation mit den Sicherheitsbehörden). Sollten Sie aufgrund einer Invalidität Hilfe benötigen (z.B. Rollstuhlservice am Zielflughafen, etc.), ist es am besten, die notwendigen Vorsichtsmaßnahmen bei der Reservierung mit der Airline zu vereinbaren.

Damit die Passagiere am Abgangsflughafen rasch erkennen können, an welchem Check-in-Schalter der von ihnen reservierte Flug bearbeitet wird, befinden sich in den Zufahrtsbereichen zum Flugplatz bereits Schautafeln (Abfluganzeigen), auf denen die entsprechenden Check-in-Schalternummern den Startnummern zugewiesen sind und die Startnummer des entsprechenden Gates auch kurz nach dem für die Fluglandung bestimmten Flugzeug eingeblendet wird.

Bei Flugplätzen mit mehreren Endgeräten wird auch das zugehörige Endgerät angezeigt. In einem Terminalgebäude können je nach Grösse und Ausstattung des betreffenden Objektes kostenlose Trolleys gemietet und neben Fahrtreppen auch Rollsteige oder (seltener und in der Regel nur nach Vereinbarung) vom Flughafenpersonal kontrollierte Elektroautos eingesetzt werden. Der Fluggast braucht für den geplanten Start eine Einsteigekarte, mit der er das für die Ausführung des Fluges bestimmte Luftfahrzeug besteigen darf.

Die meisten Airlines verlangen zum Zeitpunkt der Ausgabe der Bordkarte zwar eine bindende Buchung eines bestimmten Platzes in der festgelegten Buchungskategorie, die in der Regel im Zuge der noch bestehenden Vakanzen beliebig gewählt werden kann, einige Low-Cost-Airlines bieten jedoch eine kostenlose Platzwahl nach dem Einsteigen an (je früher jemand an Board bleibt, umso grösser ist die Auswahl).

Der Abruf und Ausdruck der Boarding Card kann entweder am Computer über eine Internet-Verbindung (nach Angabe des Buchungscodes) oder nach dem Check-in am Check-in-Schalter der Airline oder bei einem von der Airline beauftragter Unternehmen erfolgen. Als Alternative zu den Check-in-Schaltern werden heute immer mehr Check-in-Automaten an Flugplätzen genutzt. Die Passagiere können sich am Flughafen mit unterschiedlichen Verfahren (z.B. Buchungsnummer oder Personalausweis) registrieren und ihre Boarding Card selbst drucken.

Die über das Netz erzeugte Bordkarte muss nicht unbedingt gedruckt werden, da sie z.B. auch an heutigen Flugplätzen mit dem Mobiltelefon ausgelesen werden kann (siehe E-Ticket). Wenn Sie bereits eine solche Eintrittskarte erhalten haben und nur mit Ihrem Reisegepäck (Handgepäck) anreisen möchten, müssen Sie nicht am Check-in-Schalter ankommen, sondern können bereits jetzt das Gate erreichen, von dem aus Ihr Fluggerät erreicht werden kann.

Ab einer bestimmten Grösse und einem bestimmten Eigengewicht, das in der Kabine des Flugzeuges nicht erlaubt ist, muss das Fluggepäck am Check-in-Schalter eingecheckt werden, damit es von dort mit dem Flugpersonal zum Luftfahrzeug und in den Laderaum des Flugzeuges mitgebracht wird.

Der Fluggast sollte vor der Beförderung von Tier, Sperrgepäck (z.B. Skier, Surfbretter, Räder, etc.) und Sondergepäck (insbesondere Waffen) die Möglichkeiten der Beförderung mit der Airline klären, um Schwierigkeiten oder gar den Ausschluß vom Flugverkehr zu verhindern. Nach dem Einchecken des Gepäcks bekommt der Fluggast neben seiner Einsteigekarte einen so genannten Gepäckanhänger als Nachweis für den Check-in.

Vor dem Eintreffen am Gate muss jeder Fluggast eine Sicherheitsüberprüfung bestehen (Kontrolle des Handgepäckes, Erkennung von Metallgegenständen und, falls erforderlich, Suche nach gefährlichen Gegenständen). Ist die Entfernung vom Sicherheitskontrollpunkt zum Gate bei Flugplätzen mit dezentraler Sicherheitsüberwachung in der Umgebung des entsprechenden Gates sehr kurz (z.B. Berlin-Tegel Airport), müssen Flugplätze mit zentraler Sicherheitsüberwachung (z.B. Amsterdam-Schiphol und Brussels-Zaventem) oft größere Standzeiten und dann eine größere Entfernung zum Gate (in Rushhour-Phasen bis zu einer Stunde) vorsehen.

Nach der Zutrittskontrolle befinden Sie sich im Security-Bereich des Airports, der auch die mit Sitzen und WCs ausgerüsteten Wartebereiche vor den entsprechenden Gates beinhaltet. Auf grösseren Flugplätzen gibt es auch Gastronomie- und Shoppingmöglichkeiten für den Verkehr sbedarf im Bereich der Sicherheit, aber in der regel zu überdurchschnittlichen Kosten (man sollte sich nicht von Duty-free betrügen lassen).

Diejenigen, die bereits einchecken, können entweder zum Gate gehen oder, wenn noch genügend Zeit bis zur letzten Boardingzeit bleibt, die Zeit zum Einkaufen oder in der Gastronomie nützen. Falls für die oberen Buchungskategorien verfügbar, können die Fluggäste auch in einer Flughafen-Lounge mit speziellen Servicemöglichkeiten (z.B. mit Internetanschluss für Notebooks, in einigen Fällen auch mit Dusche) übernachten.

Fluggäste, die im Besitz von Bordkarten sind, kommen nach und nach in den Wartesaal. In der Regel wird eine Bordverfügung dann bekannt gegeben, indem unterschiedliche Gruppen von Passagieren vorgestellt werden, die ihre Bordkarten am Gate-Counter hintereinander vorweisen sollen, z.B. Kindern mit ihren Begleitern, Schwerbehinderten und Passagieren nach Sitzreihen. Business Class und First Class Fluggäste sind in der Regel die Ersten, die an Board gehen.

Am Gate-Counter wird an heutigen Flugplätzen die ausgedruckte oder elektronisch erstellte Bordkarte abgetastet. Nach dem Passieren des Gate-Counters werden die Fluggäste entweder über eine Passagierbrücke oder über einen Vorfeldbus zum Gangway des Flugzeugs transportiert (bei kleinen Flugplätzen und Low-Cost-Airlines werden die Fluggäste oft in der Gruppe zu Fuss zum Fluggerät geführt).

Falls das Reisegepäck im Handgepäckraum über dem Sitz und/oder unter dem entsprechenden Flugsitz gestaut ist (wenn es sich nicht an einem Notausstieg befindet), nehmen Sie Platz und schnallen Sie sich an (Hüftgurt). Die Airline legt ein Zeitraum (Zeitspanne zwischen Check-in und Abflug) für das Auftreten ("Show-up") der Fluggäste am Gate fest, bei dem die Fluggäste im Besitze ihrer Bordkarte sein müssen, d.h. bis zum so genannten Annahmeschluss (Zeitspanne Beginn) angemeldet sein müssen.

Die Verordnung gewährleistet die Rechte der Fluggäste bei Überbuchung und ist für die Beschäftigten der Fluggesellschaft bei der Abwicklung der Wartelisten ("Stand-by") entscheidend. Weil die Fluggäste an einigen großen Flughäfen noch einen weiten Weg vom Check-in-Schalter zum Gate zurücklegen müssen, ist es besonders ratsam, dass Fluggäste mit Gepäck lange vor dem Check-in-Termin am Check-in-Schalter ankommen.

Die Check-in-Frist entspricht oft der Zeit, bis zu der die Fluggäste am Gate ankommen müssen. Jeder, der bis zum Anfang der letzen Boardingzeit nicht am Gate angekommen ist (das Gate ist nicht mit dem oben genannten Check-in-Schalter identisch), muss auf das Wohlwollen der betreffenden Airline vertrauen und hat seinen Rechtsanspruch auf den gebuchten Flugtransport als sogenanntes "no-show" längstens nach dem letztem Anruf per Lautsprecheransage ("Last Call") verloren.

Sobald alle Fluggäste ihre Plätze besetzt haben, findet die Begrüssung an Board im Auftrag der Airline (oder Allianz) statt, die in der Regel vom Zahlmeister (manchmal auch vom Kapitän oder Co-Piloten) ausführt wird. Die Fluggäste werden dann von der Kabinenbesatzung in das Notfallverhalten eingewiesen, wobei besonders auf die Notausstiege und die beispielhafte Demonstration und Erklärung des Sicherheitsgurtes, der Atemschutzmaske und der Rettungsweste oder des Sitzes als schwimmender Körper Bezug genommen wird.

Unmittelbar vor der Landebahn werden die Fahrgäste gebeten, ihre Gurte (Hüftgurte) zu schnallen und darauf zu achten, dass die Rückenlehne ihrer Sitzplätze aufrecht steht, die Klapptische auf der Rückenlehne zusammengeklappt sind und die elektronischen Vorrichtungen ("Handys und Laptops") abgeschaltet werden. Die Fluggäste haben die oben genannten Vorbereitungen getroffen, während gleichzeitig mehrere Vorbereitungen für den Start durch den Flughafen und das Personal an Bord stattfanden.

Nach dem Anschnallen der Sicherheitsgurte in den Klappsitzen (Jumpseats) und den letzten Vorbereitungen im Pilotencockpit informiert das Cockpitpersonal den verantwortlichen Flugverkehrsleiter im Tower des Airports per Funkgerät, dass das Fluggerät "ready for departure" ist. Anschließend wird das Fluggerät auf die aufgrund von Startgewicht und externen Einflüssen ermittelte optimierte Abfluggeschwindigkeit gebracht.

Wenn die durch die hohe Abfluggeschwindigkeit verursachte geringe Vibration der Flugzeugkabine stoppt und das Fluggerät um seine Seitenachse dreht (das Fahrwerk des Bugfahrwerks geht den Kontakt zum Boden verloren und das Fluggerät wechselt in einen Neigungswinkel von 10 bis 20 Grad), wissen die Fluggäste, dass das Fluggerät gestartet ist. Nur wenn das Luftfahrzeug nach etwa 10 bis 20 min seine Flughöhe erlangt hat ( (bei Strahlflugzeugen zwischen 8500 und 12000 m über dem Boden, bei Propeller- und Turboprop-Flugzeugen in niedrigeren Höhen), ist das Luftfahrzeug wieder fast horizontal (je nach Luftfahrzeugtyp ist ein Angriffswinkel von 3 bis 5° üblich).

Durch die konstante Fluggeschwindigkeit (bis zu 990 km/h bei Strahlflugzeugen und zwischen 300 und 700 km/h bei Propeller- und Turboprop-Flugzeugen) sind keine Beschleunigungen in der Flugzeugkabine zu verspüren. Abhängig davon, wie viel im Pilotencockpit getan werden muss, findet die individuelle Begrüssung durch den Kapitän oder den Co-Piloten mit Informationen zur Flugstrecke und den Wetterbedingungen über On-Board-Lautsprecher ("public announcement" - PA) einige Zeit später statt.

Abhängig von der Fluglinie und der Buchungskategorie können die Fluggäste unterschiedliche Formen der Unterhaltung während des Fluges nutzen, um die Reise zu verbringen. Bisher gibt es nur wenige Airlines, die einen Internetzugang an Board anbieten. Das Angebot ist je nach Buchungskategorie und Airline sehr vielfältig. Neben der reinen Bewirtung dient das Essen an Board auch als unterhaltsame Abwechslung für die Fluggäste an Board, vor allem auf langen Strecken.

Wenn nach Ansicht des Kapitäns eine Beton- oder Latenzgefahr von Luftverwirbelungen vorliegt (in der Regel während der Start- und Landungsphase, während des Reisefluges je nach Situation), wird er den Zahlmeister bitten, die Fahrgäste aufzufordern, die Gurte (Hüftgurte) an ihren Plätzen anzubringen. Bei Passagieren, die sich aufgrund der senkrechten und waagerechten Wippbewegungen des Rumpfes in seltenen Luftverwirbelungen erbrechen müssen, befinden sich in den Taschen der Rückenlehne des Beifahrers gelegentlich Spucktaschen - wenn nicht, können sie von der Crew zu jeder Zeit zur Hand genommen werden.

Airlines raten, die Sicherheitsgurte anzulegen und die Flugbegleiterinnen sorgen dafür, dass die schlafenden Passagiere gut erkennbar umreift werden. Abhängig vom Zielort des Fluges (insbesondere wenn ein Visum erforderlich ist) ist es möglich, Anmeldeformulare an Board zu füllen, die von der Flugbegleitung ausgehändigt, wieder abgeholt und von der Airline kurz nach der Ankunft an die Ausländerbehörde ausgehändigt werden.

Die Mitarbeiter der Airline haben keine offiziellen Kompetenzen, so dass dies nur eine Kurierfunktion als zusätzlicher Dienst für die Fluggäste ist. Unmittelbar vor Beginn der Landung werden die Fahrgäste aufgefordert, ihre Sitzgurte (Hüftgurte) zu schnallen, die Rückenlehne in eine senkrechte Stellung zu stellen, die Klapptische auf der Rückenlehnenrückseite zu klappen und die elektronischen Einrichtungen (z.B. Laptops) wieder abzuschalten.

Im Durchschnitt landen die Flugzeuge etwa 15 Minuten später am Bestimmungsflughafen. Wenn Sie sich während dieser Zeit nicht anschnallen, können Sie aus Sicht des mitverschuldeten Unfalls eventuelle Forderungen gegen Fluglinien und Versicherungen wegen eines Personenschadens gefährden, was im Einzelnen zu einer Minderung des Anspruches auf Null führt. Das Gleiche trifft auf Fluggäste zu, die ihren Sicherheitsgurt nach der Landung lockern, bevor sie die endgültige Abstellposition des Flugzeuges einnehmen.

Die Maschine fährt nach der Ankunft in die ihr von der Vorfeld-Steuerung zugewiesene Einparkposition. Von diesem Zeitpunkt an wird die Maschine als eingetroffen betrachtet und das Kommando des Captains wird in der Regel wieder beendet. Kurze Zeit später wird das Gurtschild abgeschaltet und die Fahrgäste können sich auf den Ausgang vorzubereiten. Liegt die Abstellposition nicht unmittelbar an einem Gate mit Passagierbrücke, werden die Fluggäste mit dem Vorfeld-Bus zum Flughafen gebracht oder gehen zum Flughafen (kleinere Flughäfen).

Auf Flugplätzen mit mehreren Gepäckausgabekarussells zeigen die Monitore im Gepäckausgabebereich in der Regel an, mit welchem Check-in-Gurt das Reisegepäck für jeden einzelnen Flughafen aufgegeben wird. Weil gerade in Schwellenländern nicht alle Flugplätze so ausgerüstet sind, dass eine Weiterfahrt in die City oder ein Umsteigeflug ohne linguistisch sinnvolle Zusatzinformation unproblematisch ist, kann es viel Zeit und Aufwand ersparen, sich bereits vor dem Abflug über den Bestimmungsflughafen sowie die Zulassungsbestimmungen zu unterrichten.

Nicht informierte Fluggäste können leicht zu Opfern von angeblich hilfsbedürftigen Menschen werden, die ihren Unterhalt am Flugplatz (oft als Bandenmitglieder) mit verbrecherischen Täuschungen ernten. Aufgrund der hohen Sicherheitsanforderungen im Bereich Technik und Verwaltung ist der Flugverkehr im Gegensatz zu anderen Verkehrsträgern eines der sicherste und zuverlässigste Verkehrsmittel.

In ganz Europa kommen jedes Jahr im Durchschnitt 0,4 Menschen pro 1 Mrd. Passagierkilometer im Flug, 0,2 Personen im Schienenverkehr und 6 Personen im Pkw ums Leben. Im Einzelfall kann es jedoch zu echten Störungen oder Ereignissen im Flugverkehr kommen, die nicht nur "fliegender Natur" (Verkehrsart) sind. je nach Airline und Preisklasse: Begrenzung des Reisekomforts, z.B. bei engen Sitzplätzen, wenig oder keine Sitzplätze. kein Beinraum (bei mittleren und langen Distanzen besteht die Möglichkeit einer Venenthrombose aufgrund eingeschränkter Durchblutung durch Bewegungsmangel), kleine Sitzbreiten und/oder ergonomische Sitzkonstruktionen (Rücken- und Gesäßbeschwerden), Kidnappings, Bombenangriffe oder Bombenangriffe, die jedoch alle drei nur Extremsituationen sind.

Auch wenn das Thema Flugreisen ein Menschheitstraum ist, haben manche Fluggäste große Furcht vor dem Flug. Jedoch kann diese Naturangst sehr rasch beseitigt werden, wenn man sich auf die Technologie verlässt (der Flugverkehr wird als die sichersten Reiseformen angesehen) und die Grundlagen des Flugverfahrens erlernt. Die Airlines haben festgestellt, dass sie ihren Flugumsatz erheblich steigern können, wenn auch diese (potenziellen) Fluggäste gelernt haben, ihre Fliegerangst zu überbrücken oder besser damit zurechtzukommen.

Deshalb werden von vielen Airlines Low-Cost-Seminare gegen die Angst vor dem Fliegen angeboten. Das Deutsche Zentrum für Angst vor dem Fliegen (DFAZ) ist eine von Airlines unabhängig arbeitende medizinisch-psychologische Institution, die Beratungs- und Coachingleistungen im gesamten Deutschschweiz erbringt. Die Einnahme von Arzneimitteln ist aus Angst vor dem Fliegen nicht ratsam, da die pharmakologische Wirkung und die Gefahren in keinem angemessenen Verhältnis zu der relativ geringen Zeit an Board eines Flugzeuges steht.

Zudem haben viele dieser Drogen eine anästhesierende Wirkung, so dass Fluggäste, die solche Drogen vor einem Abflug nehmen, während einer (extrem seltenen) Flugzeug-Evakuierung selbst zu einem Gefahrenfaktor werden. Das Gleiche trifft auf den Alkoholgenuss als Mittel gegen die Angst vor dem Fliegen zu. Fluggäste, die durch Alkoholismus nicht kooperativ oder sogar widerspenstig werden, vergrößern das von ihnen befürchtete Sicherheitsrisiko.

Am besten hilft ein Flug zusammen mit einem erfahrenen Fluggast, der seine Angst vor dem Fliegen überstanden hat und daher Fliegerangst hat und mit seinen Tipps (z.B. psychische und/oder körperliche Entspannungsübungen) am besten gegen die Fliegerangst ist. Vor dem Hintergrund des steigenden Flugverkehrs und des starken Kerosinverbrauches werden Klimaschäden und Umweltbelastungen durch den Flugverkehr zu einem globalen Phänomen.

Fluggäste haben die Gelegenheit, die Kosten ihres Fluges über diverse Institutionen wie Klima-Kollekte, atmosphärische Messe oder auch über die Firma myklimate zu kalkulieren und eine Entschädigung zu Gunsten von Kompensationsprojekten zu erwirken. Der Kohlendioxidausstoß (CO2) während eines Fluges ist, abhängig von der Belastung des Flugzeuges, in der Regel unterdurchschnittlich.

Auf diese Weise berechnet, leistet das Fluggerät auch bei maximaler Kapazität den größten Beitrag zum Treibhaus-Effekt im Vergleich zu allen anderen motorbetriebenen Transportmitteln. Der Flugverkehr wird als das sichere Transportmittel angesehen, da die wenigsten Menschen auf einer Reise im Vergleich zu anderen Arten von Reisen umkommen. Das Dimmen der Beleuchtung der Kabine bei Starts und Landungen in der Dunkelheit ist darauf zurückzuführen, dass die Blicke der Fluggäste im Fall eines Unfalls bereits an das dunkelere Tageslicht gewohnt sind und der Notausstieg rascher gefunden werden kann.

Das bedeutet (hier am Beispiel eines Airbus-Flugzeugs): Entgegen häufigen Vorurteilen ist das Personal an Board nicht primär für den Service an Board, sondern für die Flugsicherheit im Fluggerät mitverantwortlich. In der Regel hat der Meister ab dem Zeitpunkt der Verriegelung bis zum erneuten Öffnen der Tür die ausschließliche Entscheidungs- und Weisungskompetenz an Board und kann bei Bedarf auch zwingen.

Ort: World Online. 13. Oktober 2011, aufgerufen am 16. Mai 2013. ? Flugzeug, Bahn, Bus und Schiff: Ihr Recht zu reisen. Bundesumweltministerium, Datum der Archivierung vom 21. September 2011; Zugriff am 28. September 2013. Lydwin van Rooyen: Warum Essen in Flugzeugen oft nicht genießbar ist.

Das wollen zwei Fluglinien wissen.

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