Mehrwertsteuersätze eu

Umsatzsteuersätze eu

Die folgende Übersicht zeigt die Mehrwertsteuersätze in der Europäischen Union (EU) und in einigen Drittländern. Dazu gehören die Sätze aller EU-Länder, wie der Normalsatz, der Zwischensatz, der ermäßigte und der stark ermäßigte Satz. Gibt es sie oder nicht: eine Erhöhung der Mehrwertsteuer nach der Bundestagswahl? Der Mehrwertsteuersatz der EU-Mitgliedstaaten im Vergleich zu dem in Bulgarien. Die belgische Mehrwertsteuer (TVA) oder Mehrwertsteuer.

Tarife, Mehrwertsteuersätze

Das EU-Recht findet ab dem 30. März 2019 keine Anwendung mehr auf das VK, es sei denn, in einem Ratifizierungsabkommen wird ein anderes Datum festgesetzt oder der Europarat und das VK beschliessen eine gemeinsame Verlaengerung der zweijaehrigen Verhandlungsfrist. Obwohl die MwSt. in der EU überall in der EU anfällt, setzt jedes EU-Land seine eigenen Steuersätze fest.

Die folgende Übersicht zeigt die Mehrwertsteuersätze in den jeweiligen Staaten. Nähere Angaben zu den MwSt-Sätzen sind auf der Website der GD Steuer- und Abgabenunion (TAXUD) zu erhalten. Abhängig von der Liefer- oder Leistungsart kommen verschiedene Steuersätze zur Anwendung. 2. In jedem dieser Länder gibt es einen Standardtarif, der für die meisten Verkäufe gültig ist.

Für gewisse Geschäfte können maximal zwei reduzierte Steuersätze festgesetzt werden, die normalerweise nicht unter 5 % liegen dürfen. In einigen Ländern können besondere Steuersätze für gewisse Verkäufe gelten. In einigen Ländern wird für gewisse Verkäufe ein reduzierter Satz von weniger als 5%, der so genannte reduzierte Satz, angewandt. So unterliegen in Spanien zum Beispiel gewisse Leistungen wie die Instandhaltung und Umrüstung von Kraftfahrzeugen für die Personenbeförderung mit Behinderung einem deutlich reduzierten Satz von 4%.

In einigen Ländern gibt es auch einen Nulltarif für gewisse Verkäufe. Wird der Nullsteuersatz angewendet, muss der Konsument keine MwSt. zahlen. Nichtsdestotrotz sind diese Transaktionen zum Abzug der Vorsteuer berechtigt, d.h. zum Ausgleich der Umsatzsteuer, die auf direkt mit diesen Transaktionen verbundene Käufe gezahlt wird. Dies betrifft beispielsweise den Export und gewisse finanzielle Dienstleistungen für Abnehmer außerhalb der EU.

Dieser Übergangssatz findet auf gewisse Waren und Dienstleistungen Anwendung, die zwar nicht für einen reduzierten Zollsatz in Betracht kommen, aber bereits am 1. Januar 1991 in einigen EU-Ländern ermäßigt wurden. Die betroffenen Länder können auf diese Transaktionen anstelle des Regelsatzes weiter reduzierte Zollsätze anwenden, sofern diese zumindest 12 % ausmachen.

MwSt.-Sätze - EU-Kommission

Weshalb gibt es in der EU verschiedene Mehrwertsteuersätze? So sind die aktuellen Vorschriften über die Mehrwertsteuersätze das Resultat mehrerer von den Finanzministern aller EU-Länder vereinbarter Absprachen. Mit der Mehrwertsteuer-Richtlinie wird der Rechtsrahmen für die Mehrwertsteuersätze in der EU geschaffen, wobei es den Mitgliedstaaten überlassen bleibt, über die Zahl und den Umfang der Sätze zu entscheiden, sofern zwei grundlegende Regeln beachtet werden:

Erster Grundsatz: Der Normalsatz der Mehrwertsteuer wird auf alle Waren- und Dienstleistungslieferungen angewendet. Zweiter Grundsatz: Die EU-Länder können einen oder zwei reduzierte Sätze erheben, jedoch nur auf die in der MwSt-Richtlinie genannten Gegenstände und Leistungen. Als Normalsatz für die Mehrwertsteuer gelten alle nicht freigestellten Gegenstände und Leistungen (Artikel 96 der Mehrwertsteuerrichtlinie).

Die Normalsätze müssen mind. 15% sein, aber es gibt keinen Hoechstsatz (Artikel 97 der Mehrwertsteuerrichtlinie). Die Vorschrift ist bis zum 31. 12. 2015 gültig (siehe RL 2010/88/EG). Sie betrifft nur die Lieferung von Gütern und die Erbringung von Leistungen, die in der Liste in Anlage III der RL aufgeführt sind, nicht aber die Erbringung von Leistungen auf elektronischem Wege (Artikel 98 Abs. 2 der RL); sie muss mind. 5% ausmachen ("Artikel 99 der RL).

Dadurch dürften sie ihre einzelstaatlichen Vorschriften allmählich an die MwSt/USt. anpassen können, bis eine von allen EU-Ländern genehmigte MwSt.-Regelung endgültig verabschiedet ist. So können die EU-Länder "besondere Steuersätze" aufrechterhalten - reduzierte Mehrwertsteuersätze unter 5% (einschließlich Nullsätze) und reduzierte Mehrwertsteuersätze für nicht in der MwSt/USt. genannte Leistungen (Artikel 102 bis 128 der Richtlinie).

ANMERKUNG: Der für die Warenlieferung innerhalb eines EU-Landes anwendbare Satz gilt auch für die Einfuhren und den innergemeinschaftlichen Kauf derselben Waren (Artikel 94 der MwSt-Richtlinie).

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