Strand Alcudia Mallorca

Der Strand Alcudia Mallorca

Die Altstadt von Alcudia (Video) liegt nur wenige Autominuten vom Strand entfernt auf einer Landenge zwischen der Bahia de Pollensa und der Bahia de Alcudia. Foto vom Strand Playa Alcanada auf Mallorca. Der Strandführer: die schönsten Strände direkt vor der Tür. Der Strand und die Bucht von Coll de Baix sind fantastisch. Die Playa de Muro liegt zwischen Port de Alcudia und Can Picafort im Nordosten Mallorcas.

Der Strand "Bucht von Alcudia" bei Missouri im Nord-Mallorca.

Als Handelsvertreter der Firmen Sunny Cars International Ltd. und Sunny Cars Vermietungsgesellschaft Ltd. ist die Firma mit Prokura tätig. So ist die Firma SONNY CARS AG befugt, für die SONNY CARS International AG und die SONNY CARS Vermietungsgesellschaft AG Buchungen von interessierten Käufern zu erhalten und zu verarbeiten sowie im Auftrag und für deren Rechnung Mietverträge mit nachfragenden Käufern abzuschliessen.

2.1 Die Firma sunny Cars hat bei der Versicherungs-AG mit Firmensitz in der Königinstraße 28, 80802 München, die durch die AGA International S.A., Zweigniederlassung für Deutschland, Bahnhofstr. 16, 85609 Aschheim bei München, mit einer Versicherungssumme von EUR 7,5 Mio. pro Schadensfall eine zusätzliche Kfz-Haftpflichtversicherung geschlossen. Maßgeblich sind die im Rahmen des Mietvertrages gültigen Versicherungsbestimmungen, die der Mieter vor der Reservierung einsehen kann (z.B. über die Website der Firma SUNY CARS GmbH).

2.3 Die Versicherungspolice sowie die kompletten Regelungen der Versicherungskonditionen werden dem Besteller zusammen mit dem Gutschein zugesandt, der die Entgegennahme des Angebots des Bestellers zum Abschluß eines Mietvertrages zwischen ihm und der Firma SUNNY CARS International bzw. der Firma SYNY CARS VISIONS AG ist. 2.4 Der Besteller ist auch ohne Einwilligung der Firma SUNY CARS S. A., Niederlassung für Deutschland, für ELVIA REISECHUTZ (Versicherungsbedingungen)" gegenüber der Versicherungs-AG zur Deckung der zusätzlichen Kfz-Haftpflichtversicherung befugt.

Zur Einziehung der Forderung aus dem entsprechenden Mietverhältnis zwischen der Firma SONNY CARS International oder der SONNY CARS-Vermietungsgesellschaft mbH und dem Besteller ist die SONNY CARS AG ermächtigt. Zwischen dem Auftraggeber und der Firma SUNY CARS GMBH besteht kein Vermittlungs- oder Mietverhältnis und - mit der Verpflichtung zum Abschluss einer Kfz-Haftpflichtzusatzversicherung gemäß Ziffer 2 - kein anderes Rechtsverhältnis.

Rechtliche Ansprüche, vor allem im Zusammenhang mit der Anmietung von Fahrzeugen, kann der Kunde daher nur gegen den jeweiligen Fahrzeugvermieter bzw. den örtlichen Fuhrparkanbieter geltend machen. 4.2 Im Übrigen haften wir für Schäden uneingeschränkt nur für eigenes Verschulden und für grobes Verschulden. Bei einfacher Fahrlässigkeit ist die Haftung der Firma SUNY CARS beschränkt auf den vertragstypisch voraussehbaren Schadensumfang, wenn die Firma SUNY CARS eine Verpflichtung verletzten, deren Erfüllung für die Erreichung des Vertragszweckes von wesentlicher Bedeutung ist ("Kardinalpflicht").

Bei anfänglicher Unzulänglichkeit haftet die Firma SUNY CARS nur, wenn ihr das Erfüllungshindernis bekannt war oder die Unwissenheit auf grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen ist. 4.3 Die obigen Haftungsausschlüsse und -beschränkungen betreffen nicht die von der Firma SUNY CARS B. V. verursachten Verletzungen von Leben, Körper und Gesundheit. 4.3.

4.4 Soweit die Schadensersatzhaftung der Firma SUNY CARS GmbH ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, erstreckt sich dies auch auf die persönliche Schadensersatzhaftung ihrer Organmitglieder, Angestellter, Arbeitnehmer, Angestellter, Beauftragten und Verrichtungsgehilfen. 5.1 Die Firma SONNY CARS ist die zuständige Instanz im Rahmen des Datenschutzes. Die personenbezogenen Kundendaten werden von der Firma SUNY CARS für die Begründung, Durchführung oder Kündigung des Vertrages erfasst, bearbeitet und verwendet.

An Dritte werden die Angaben nur weitergegeben, wenn dies zur Durchführung des (Unter-)Mietvertrages vonnöten ist. Messestand: Die Firma ist eines der größten Touristikunternehmen in ihrem Bereich und betreut rund um den Globus die zufriedenen Gäste. Die Servicepakete der Firma SUNNY CARE International umfassen neben der Vermietung von Fahrzeugen eine umfangreiche Betreuung bei der Wahl des "richtigen" Mietfahrzeugs für den Endkunden, eine einfache Reservierung und eine problemlose Fahrzeugabholung und -rückgabe sowie weitere Serviceleistungen zur Abrundung des Reiseabenteuer.

SUNY CARS International schließt mit dem Auftraggeber einen Mietfahrzeugvertrag. Mit dem Absenden der Reservierungsdaten (z.B. Wunschmietort, Wunschfahrzeugkategorie, Wunschmietzeit) gibt der Mieter ein rechtlich bindendes Vertragsangebot zwischen ihm und der Firma SUNY CARS International ab. Der Vertrag zwischen der Firma und dem Auftraggeber kommt zustande, indem dem Auftraggeber ein sogenannter Gutschein (= Gutschein) und die entsprechende Buchungsbestätigung der Firma SUNY CARS International als Handelsvertreter der Firma SUNY CARS International GMBH mit Vollmacht zugesandt wird.

Wird die Variante "No-Deposit" gewählt, wird die Reservierung des Bestellers erst dann wirksam, wenn der Besteller nach einer gesonderten Anfrage der Firma SONNY CARS International die grundsätzlichen Verpflichtungen zur Zahlung der Anzahlung - unter Beachtung von Ziffer 6 dieser Allgemeinen Mietbedingungen - erfüllt hat.

Übermittelt der Mieter seine personenbezogenen Angaben nicht und/oder bekräftigt er die grundlegende Zahlungsverpflichtung der Firma unter Beachtung von Ziffer 6 dieser Allgemeinen Mietbedingungen nicht, kommt zwischen ihm und der Firma SUNY CARS International GMBH kein Vertrag zustande. 3.1 Die Firma sunny Cars International gGmbH setzt einen entsprechenden Fuhrparkanbieter am Bestimmungsort des Auftraggebers ein, um ihre Verpflichtungen aus dem Mietverhältnis zwischen der Firma und dem Auftraggeber zu erfüllen (vgl. Ziffer 2).

Zu diesem Zweck vermietet die Firma SUNY CARS International einen Mietwagen über einen eigenen Vertrag (Hauptmietvertrag) von dem von ihr gewählten Fuhrparkanbieter am Bestimmungsort des Auftraggebers. Die von der Firma SONNY CARS International GmbH vermietete Fahrzeuge werden von der SONNY CARS International Gesellschaft mbH an den entsprechenden Auftraggeber weitervermietet. Zeitgleich mit dem Abschluß des Mietvertrages zwischen der Firma und dem Fuhrparkanbieter am Bestimmungsort des Auftraggebers wird der (Teil-)Mietvertrag zwischen der Firma und dem Auftraggeber festgelegt.

3.2 Bei Abschluß des Hauptmietvertrages mit dem Fuhrparkanbieter am Bestimmungsort tritt der Auftraggeber als Repräsentant der Firma SUNY CARS International GMBH auf. Zu diesem Zweck erhält der Mieter mit dem Gutschein eine in seinem Namen ausgestellte Handlungsvollmacht, die ihn ermächtigt, den Hauptmietvertrag im Rahmen der auf dem Gutschein genannten Dienstleistungen zwischen der Firma und dem Fuhrparkanbieter am Bestimmungsort, einschließlich der Kenntnisnahme der allgemeinen Mietkonditionen des Fuhrparkanbieters, abzuschließen.

Der ihm von der Firma SUNY CARS International GmbH übergegebene Gutschein muss daher bei der Übernahme des Fahrzeugs an den Fuhrparkbetreiber ausgehändigt werden. 3.3 Entspricht das ihm vom Fuhrparkanbieter am Bestimmungsort zur Verfügung gestellte Auto nicht der Buchung des Auftraggebers oder ist er davon überzeugt, dass sich das Auto nicht in verkehrssicherem Zustand befindet, hat der Auftraggeber unverzüglich beim Fuhrparkanbieter und gleichzeitig per Telefon bei der Firma SUNY CARS International GmbH eine Mängelanzeige zu stellen, um seiner gesetzlich vorgeschriebenen Schadensminderungsverpflichtung nachzukommen.

Abnutzungserscheinungen und Beschädigungen am Wagen zum Zeitpunkt der Übergabe müssen in einem Protokoll festgehalten werden, damit der Mieter nicht für den Schaden haftbar gemacht werden kann. 4.1 Der Mieter hat die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Fuhrparkbetreibers am Bestimmungsort sorgfältig zu lesen. Alle diesbezüglichen Rückfragen müssen vor der Unterzeichnung mit dem lokalen Fuhrparkanbieter oder der Firma SUNNY CARE International geklärt werden.

Durch Unterzeichnung des (Haupt-)Mietvertrages zwischen der Firma und dem Fuhrparkanbieter am Bestimmungsort akzeptiert der Mieter die Gültigkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Fuhrparkanbieters am Bestimmungsort als auch für den zwischen ihm und der Firma SUNY CARS International GmbH abgeschlossenen (Teil-)Mietvertragverbindlichkeit. 4.3 Die Angaben des Fuhrparkbetreibers am Bestimmungsort, namentlich über die Annahme und Rücknahme des Fahrzeuges, die zu leistende Sicherheitsleistung (Kaution) und die separat vor Ort zu zahlenden Zubehörkosten sind in einem separaten Merkblatt enthalten und sind ebenfalls Teil dieses (!) Mietvertrages.

5.1 Die Firma SUNNY CARE International und der Mieter vereinbaren, dass der Mieter ihm eine Sicherheitsleistung (Kaution) für die Übergabe des Mietfahrzeuges zahlt. In der Regel zahlt der Käufer diese Anzahlung der Vereinfachung halber an den Fuhrparkanbieter am Fahrtziel. Wenn sich der Mieter jedoch beim Abschluss dieses (Teil-)Mietvertrages für die Variante "No-Deposit" entscheidet, stellt die Firma die vom Fuhrparkanbieter am Bestimmungsort geforderte Sicherheitsleistung im Vorfeld in Pfand, so dass der Fuhrparkanbieter am Bestimmungsort keine Anzahlung vom Mieter verlangt.

5.2 Für den Falle, dass die von der Firma Sunny Cars International GmbH hinterlegten Kautionen vom Fuhrparkanbieter am Bestimmungsort verwendet werden, wird die Firma unter Beachtung von Ziffer 6 dieser Allgemeinen Mietbedingungen diese Gebühr an den Mieter abführen. 5.3 Vor der Geltendmachung eines Anspruchs gegen den Auftraggeber wird die Firma SUNY CARS International B. V. den Auftraggeber bitten, den Schadenfall innerhalb von 14 Tagen zu kommentieren und auf dieser Basis zu beurteilen.

Dem Besteller bleibt der Nachweis vorbehalten, dass der zur Geltendmachung der Anzahlung führende Vorgang keinen oder einen geringeren Schadens verursacht hat. 6.1 Wird der Mieter in einen Verkehrsunfall verwickelt oder wird das Mietfahrzeug beschädigt oder gestohlen, kann der Fuhrparkbetreiber am Bestimmungsort die vom Mieter gezahlte Anzahlung in der Summe zurückbehalten, bis zu der die Kaskoversicherung den entstandenen Schadensumfang des Mietfahrzeuges nicht mehr deckt (= Selbstbehalt).

Den Selbstbehalt kann der Reisende bei seinem zuständigen Reiseunternehmen oder der Firma SUNY CARS International B. V. beantragen und aus den Mietkonditionen mit allen wesentlichen Angaben ersehen, die dem Reisenden zusammen mit dem Gutschein zur Buchungsbestätigung zugesandt werden (siehe dort den Menüpunkt Selbstbehalt bei der Kaskoversicherung (CDW) & Autodiebstahlsicherung (TP)).

In diesem Fall entschädigt die Firma SUNY CARS International den Käufer für eine allfällige Selbstbeteiligung, auch in den nachfolgenden Fällen: - Beschädigungen an Scheiben, Dächern, Reifen, Fahrzeugunterboden inklusive Ölbehälter und Kupplungen - sowie bei Verlust/Schaden an Autoschlüsseln und/oder Fahrzeugpapieren - und bei Einbruch in das Auto (Polizeibericht erforderlich!) Autofunk und/oder Navigationsgerät, nicht jedoch andere Folgeschäden wie Übernachtungskosten, Telefon- und Taxigebühren, Ersatzfahrzeugvermietungskosten, Schäden oder Verluste von privaten Gegenständen etc.

Die Rückerstattung der Anzahlung setzt voraus, dass der Mieter die folgenden Voraussetzungen erfüllt, der Auftragnehmer der Firma die folgenden Dokumente umgehend und ohne die in Ziffer 6.3. aufgeführten Ausschließungsgründe vorlegt: a) Bei einem Unfall, Fahrzeugdiebstahl oder anderen Schäden am Mietwagen hat der Auftraggeber die Geschäftsstelle des Fuhrparkbetreibers am Bestimmungsort sofort zu informieren. b) Bei einem Unfallgegner oder bei Diebstahl hat der Auftraggeber die Polizeidienststelle einzuschalten, die einen polizeilichen Bericht ausarbeiten wird.

Das Polizeiprotokoll ist der Firma SUNY CARS International zu unterbreiten. c ) Der Auftraggeber, ein anderer Beteiligter oder ein Zeugen hat einen Schadenbericht (möglichst mit Fotos) zu erstatten. Diese Schadensmeldung ist vom Fuhrparkanbieter am Bestimmungsort und vom Auftraggeber zu unterschreiben und der Firma SOUNNY CARS International mit einer Abschrift des (Haupt-)Mietvertrages zwischen der Firma SOUNY CARS International und dem Fuhrparkanbieter am Bestimmungsort sofort einzureichen. d) Der Nachweis, dass die Anzahlung am Bestimmungsort mit Bargeld oder per Karte geleistet und vom Fuhrparkanbieter aufbewahrt wurde. e) Der Auftraggeber hat die Bankdaten für die Erstattung mitzuteilen.

f ) Der Mieter hat der Firma gegenüber der Firma SUNY CARS International B. V. auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass gegen ihn wegen der Beschädigung des Mietwagens kein Strafverfahren wegen einer strafbaren Handlung oder einer Verwaltungsübertretung anhängig ist. Werden vom Fuhrparkanbieter am Bestimmungsort zunächst zurückbehaltene Geldbeträge ganz oder zum Teil nach Ersetzung des Einbehalts durch die Firma SUNY CARS International GmbH an den Kunden zurückgezahlt, so ist der Kunde zur unaufgeforderten Rückerstattung an folgende Adresse verpflichtet: 7.

a) Schadensersatz wegen Nichteinhaltung der Bestimmungen im (Haupt-)Mietvertrag des Fuhrparkbetreibers am Bestimmungsort, vor allem wegen Fahrens auf unbefestigten Strassen. b) Schadensersatz wegen Betrunkenheit oder sonstiger vorsätzlicher oder fahrlässiger Handlungen.

c ) solange ein Strafverfahren oder eine Verwaltungsübertretung gegen den Auftraggeber wegen des Schadenereignisses anhängig ist oder wenn ein solches Gerichtsverfahren mit der Auferlegung einer Geldstrafe oder einer Geldstrafe enden sollte. d) wenn die Schadensregulierung am Mietwagen nach Maßgabe der für das Mietwagen geschlossenen Kfz-Versicherung nicht möglich ist.

Aus diesem Grunde muss der Mieter die vorliegenden Konditionen und die entsprechenden Ausschlüsse bei der jeweiligen Destination bei der Firma SUNY CARS International oder dem Fuhrparkanbieter erfragen. e) Bei Fehlbetankung des Mietfahrzeuges. 7.1 Die Dienstleistungen, die die Firma SUNNY CARS International für den Mieter im Rahmen des zwischen diesen Vertragspartnern geschlossenen (Unter-)Mietvertrages erbringt, umfassen unbeschränkte Kilometerleistung, Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung nach den örtlichen Gegebenheiten, Kaskoversicherung (CDW), Kraftfahrzeugdiebstahlschutz (TP), Flughafenentgelte, Flughafentaxen und alle zum Zeitpunkt der Buchungsbestätigungen anfallenden Gemeindesteuern.

7.2 In sehr wenigen Ausnahmefällen kann es zu einer späteren Erhebung oder Anhebung von Entgelten oder Steuern kommen (z.B. Flughafenentgelte, Flughafentaxen oder sonstige Steuern) in der Zeit zwischen der Ausstellung der Reservierungsbestätigung, d.h. dem Abschluß des (Teil-)Mietvertrages und dem Beginn der Mietzeit, auf die die Firma Sunny Cars International GmbH keinen Einfluß hat und die sie bei Abschluß des (Teil-)Mietvertrages mit dem Auftraggeber nicht hätte voraussehen können.

SONNY CARS International ist in diesen Ausnahmefällen berechtigt, diese später einzuführenden oder eingezogenen Entgelte oder Abgaben vom Auftraggeber über den im (Teil-)Mietvertrag genannten Betrag hinaus zu fordern. Übt die Firma Sunny Cars International vor Beginn der Mietzeit dieses Recht aus und fordert die Zahlung solcher Entgelte oder Abgaben, so hat der Kunde das Recht, innerhalb von zwei Wochen nach Eingang des Erhöhungsauftrages bei der Firma SUNY CARS International AG, längstens jedoch bis zum Tag vor Beginn der Mietzeit, in schriftlicher oder in textlicher Form (E-Mail an reservierung@sunnycars.de) vom (Teil-)Mietvertrag zurückzutreten.

Bereits geleistete Mietzahlungen werden dem Kunden unverzüglich zurückerstattet; der Mieter sollte daher in jedem Fall seine Bankverbindung in einem Widerrufsschreiben anführen. Weitergehende Forderungen kann der Besteller in diesem Fall nicht geltend machen. Den Nachweis für das Bestehen der Bedingungen des Preiserhöhungsrechtes nach diesem Paragraphen obliegt allein der Firma SONNY CARS International GmbH.

Die nicht fristgerechte Wahrnehmung des Rücktrittsrechtes durch den Besteller ist mit der Erhöhung des Preises stillschweigend vereinbart; die Firma SUNY CARS International Gmbh erhält daher in diesem Fall einen Nachzahlungsanspruch gegen den Besteller. Auf diese wird die Firma SUNY CARS International B. V. den Besteller im Fall einer eventuellen Nachforderung zur Zahlung gesondert in schriftlicher oder schriftlicher Form aufmerksam machen.

7.3    Die Preise beinhalten nicht die Preise für zusätzliche Dienstleistungen, die der Auftraggeber mit dem Flottenbetreiber neben dem (Unter-)Mietvertrag am Bestimmungsort vereinbart hat. Solche Verträge werden vom Auftraggeber ausschliesslich im eigenen Auftrag und ohne Rücksicht auf den (Unter-)Mietvertrag abgeschlossen. Die Bevollmächtigung zum Abschluss von Verträgen über zusätzliche Dienstleistungen im Auftrag und für fremde Rechnung wird dem Auftraggeber hiermit ausgeschlossen.

Der Selbstbehalt für Vollkasko- und Fahrzeugdiebstahlschutz, einschließlich Beschädigung von Scheiben, Dächern, Bereifung und Fahrzeugunterboden, wird von der Firma SONNY CARS International B. V. unter gewissen Bedingungen bis zur Summe der vom Käufer im Schadensfall beim örtlichen Fuhrparkanbieter geleisteten Anzahlung zurückerstattet (siehe Ziffer 6: "Voraussetzungen für die Rückerstattung der zurückbehaltenen Anzahlung im Schadensfall durch SONNY CARS International GmbH").

7.5 Bei vielen örtlichen Fuhrparkanbietern, mit denen die Firma SUNY CARS International arbeitet, sind zusätzliche Fahrer im Mietpreis enthalten. Nähere Angaben hierzu und zum entsprechenden Reiseziel erhalten Sie auf Wunsch im entsprechenden Reiseunternehmen oder bei der Firma SUNY CARS International GmbH. Details sind im (Unter-)Mietvertrag geregelt. 8.1 Die Rechnungsstellung der Firma Sunny Cars International erfolgt in der Regel 14 Tage vor dem Mietanfang.

Dies bedeutet, dass die Rücksendung der Wagen am Tag der Anlieferung (in der Regel am Abholort, sofern nicht anders mit dem Fuhrparkanbieter am Bestimmungsort vereinbart) zum gleichen Zeitpunkt erfolgen muss, an dem sie abgeholt wurden. Bei verspäteter Rücksendung gelten die örtlichen Preise und Konditionen des Fuhrparkbetreibers am Bestimmungsort, auf die die Firma sunny Cars International gGmbH keinen Einfluß hat.

Eventuelle Mehrkosten gehen zu Lasten des Auftraggebers. Rechnet der Fuhrparkbetreiber am Bestimmungsort der Firma die Mehrkosten in Rechnung, so hat die Firma die Möglichkeit, diese gegenüber dem Auftraggeber zu vergüten. Preis- oder Konditionsänderungen sind bei noch nicht durch Zusendung eines Gutscheins bestätigten Buchungen ohne vorherige Ankündigung möglich, d.h. bis zum Abschluß des (Teil-)Mietvertrages.

Der Fuhrpark anbieter am Bestimmungsort unterhält Fuhrparks mit unterschiedlichen Typen gleicher Grösse und Ausstattungen. Nach den Bestimmungen des (Teil-)Mietvertrages hat der Mieter daher Anrecht auf ein von ihm ausgewähltes oder höheres Modell, nicht aber auf ein spezifisches Kraftfahrzeug. 10.1 Nach Abschluss des (Teil-)Mietvertrages bekommt der Mieter einen Gutschein und ein Faltblatt mit allen für die Fahrzeugübernahme notwendigen Auskünften.

Mit der Annahme des Gutscheins durch den Auftraggeber kommt der Vertrag zwischen dem Auftraggeber und der Firma SUNY CARS International GmbH zu Stande. 10.2 Der Gutschein enthält auch eine dem Auftraggeber von der Firma SUNY CARS International GmbH ausgestellte Berechtigung, einen (Haupt-)Mietvertrag für die im Gutschein dargestellte Dienstleistung mit dem Fuhrparkanbieter am Bestimmungsort abzuschließen.

11.1 Will der Mieter den (Unter-)Mietvertrag später verändern z. B. den Mietzeitpunkt, die Fahrzeugklasse, den Übernahmeort des Fahrzeuges oder dessen Rücksendung, so muss diese Veränderung bei der Firma SUNNY Cars International oder deren Handelsvertreter SYNY CARS GLOBAL AG (ggf. über das verantwortliche Reisebüro) angefordert und von diesen quittiert werden.

Fehlt diese Erklärung, trägt allein der Auftraggeber die daraus entstehenden Folgen. Derartige Folgen können auch so entstehen, dass der Fuhrparkanbieter am Bestimmungsort Forderungen gegen den Auftraggeber einbringt. In diesen FÃ?llen Ã?bernimmt die Firma SUNY CARS International keine Haftung fÃ?r etwaige Nachteile oder Zusatzkosten des Auftraggebers. 11.2 Veränderungen, die die beabsichtigte Fahrzeugübernahme bedrohen, wie z.B. Veränderungen der Ankunftszeit am Übernahmeort, z.B. durch Änderung der Abfahrtszeiten, Streik, Naturkatastrophe usw., sind uns und den örtlichen Fuhrparkanbietern umgehend mitzuteilen.

Hinweis: Wird das Auto nicht zum vorgesehenen Termin abgenommen, kann die Fahrzeugverfügbarkeit nicht mehr garantiert werden, da sich die Fuhrparkanbieter vor Ort das Recht vorbehält, den Leihwagen woanders zu mieten. 11.3 Bei verspäteter Rückgabe des Fahrzeugs durch den Besteller wird der Zeitraum der Verzögerung zu den ortsüblichen Preisen und Bedingungen des Fuhrparkbetreibers am Bestimmungsort berechnet, auf die die Firma Sunny Cars International GmbH keinen Einfluß hat.

Der Besteller hat die Firma SUNNY CARE International GmbH vom sich ergebenden Schaden gegenüber dem Fuhrparkbetreiber am Bestimmungsort zu entschädigen oder diese zu vertreten, wenn die Firma SOLNY CARS International GmbH Vorauszahlung geleistet hat. 12.1 Kündigungen / Stornierungen des (Teil-)Mietvertrages bedürfen der Textform und müssen bei der Firma SUNY CARS B., Paul-Gerhardt-Allee 42, 81245 München während der Geschäftszeiten eingegangen sein (Fax: +49 (0) 89 82 99 33 66 oder E-Mail: info@sunnycars. de genügt die Schriftform).

Sonstige Stornierungen / Stornierungen, z.B. durch den Reiseleiter oder den Fuhrparkanbieter am Bestimmungsort, werden nicht akzeptiert. Dem Besteller steht jedoch das Recht zu, einen niedrigeren oder gar keinen Schaden nachweisen. 12.4 Die Bestimmung des 580a BGB gilt nicht für den Kaufvertrag zwischen der Firma SONNY CARS International und dem Besteller.

Dem Kunden steht die Option offen, eine günstige Stornierungsversicherung abzuschliessen. Die Stornierung/Kündigung ist nicht mehr möglich, sobald das Fahrzeug vom Fuhrparkanbieter am Bestimmungsort übernommen wurde. Die Kündigungsgarantie muss zusammen mit dem (Unter-)Mietvertrag geschlossen werden. 14.1 Bei Problemen mit der Fahrzeugreservierung hat sich der Reisende unverzüglich mit dem zuständigen Reiseunternehmen, der Firma SUNY CARS oder der Firma SUNY CARS International zu verständigen, damit eine Behebung möglich ist und ein ordnungsgemäßer Buchungsvorgang gewährleistet ist.

14.2 Sollten im Falle einer Fehlbuchung oder Nichtverfügbarkeit eines Fahrzeuges die Firma SONNY CARS B. V. und SONNY CARS International B. V. dem Besteller außerhalb der Öffnungszeiten nicht zugänglich sein, hat der Besteller etwaige Schäden aus der Fehlbuchung so niedrig wie möglich zu bemessen. Sollte die Vermietung eines Ersatzfahrzeuges notwendig sein, übernimmt die Firma die anfallenden Zusatzkosten, jedoch nur, wenn eine der bei der Firma angemieteten Fahrzeugklasse entsprechende Fahrzeugklasse gemietet wird.

Sie müssen unverzüglich während der folgenden Öffnungszeiten der Firma informiert werden. 14.3 Unterlässt es der Besteller, eine fehlerhafte Reservierung o.ä. der Firma SUNY CARS B. mitzuteilen, so hat er den entstandenen Mangel selbst zu ersetzen.

Er muss seit mind. 1 Jahr, in einigen Staaten seit 2 Jahren im Original und in Kombination mit einem Pass oder einer Identitätskarte einen Führerschein der Klassen 3 oder B ( "Euro-Norm") oder einen gleichwertigen Führerschein besitzen, den er dem örtlichen Flottenbetreiber vorlegt.

15.2 Der Auftraggeber wird bei der Reservation, d.h. vor Vertragsabschluss, über die bei seiner Bestellung geltenden Konditionen unterrichten. Über die von ihm zu zahlenden zusätzlichen Honorare, Staats- und ggf. Flughafengebühren hat sich der Reisende beim verantwortlichen Reiseunternehmen, der Firma SONNY CARS oder der Firma SONNY CARS International selbst zu erkundigen.

Derartige Mehrkosten, die der Mieter zu tragen hat, sind in den Übersichten der Firma SONNY CARS International nicht inbegriffen und sind nicht Bestandteil des Vertrags(unter)mietvertrages zwischen dem Mieter und der Firma SONNY CARS International Gmbh, es sei denn, der Mieter hat sie von der Firma SONNY CARS S. A. oder SONNY CARS International S. A. fristgerecht vor Vermietungsbeginn explizit verlangt und hat eine entsprechende Bestaetigung erwirkt.

Deshalb rät die Firma SUNY CARS International zur Mitnahme von Kindern und Kleinkindern, wo immer möglich. Die vom Fuhrparkanbieter am Bestimmungsort vorgeschriebene Tankverordnung (Übernahme/Rückgabe) ist vom Auftraggeber einzuhalten; diese ist auch im Vermietvertrag des Fuhrparkanbieters am Bestimmungsort wiedergegeben. 18.1 Die Firma SUNNY CARE International GMBH haftet nicht dafür, dass aus vom Auftraggeber zu vertretenden und nicht von ihr zu vertretenden Umständen die Auslieferung des gemieteten Fahrzeuges nicht vor ort erfolgt.

Dies sind z.B.: Vorzeigen eines nicht mehr geltenden oder nicht vorgelegten Führerscheines; Vorlegen eines Führerscheines, der nicht den örtlichen Führerscheinanforderungen am Bestimmungsort entspricht; Nichteinhaltung der Mindest- oder Höchstaltersvorschriften; Nichteinhaltung der Kreditkartenanforderungen in einigen Bestimmungsorten (siehe Kapitel "Kaution"). 18.2 Die Firma sunny Cars International gGmbH haftet nicht für den Verlust von Sachen durch Diebstahl aus dem Vermieter.

18.3 Im übrigen haften die Mitglieder der Firma SUNY CARS International für Schäden uneingeschränkt nur für eigenes Verschulden und für grobes Verschulden. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur in dem Umfang des vertragstypisch voraussehbaren Schadens, wenn wir eine Verpflichtung verletzen, deren Beachtung für die Erfüllung des Vertragszweckes von wesentlicher Bedeutung ist ("Kardinalpflicht").

Bei anfänglicher Unvermögenhaftigkeit haftet die Firma nur, wenn ihr das Erfüllungshindernis bekannt war oder die Unwissenheit auf grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen ist. 18.4 Die obigen Haftungsausschlüsse und -beschränkungen betreffen nicht die von der Firma SUNY CARS International GmbH verursachte Schädigung von Leben, Körper und Gesundheit. 2.

18.5 Soweit die Schadensersatzhaftung der Firma SUNY CARS International GMBH eingeschränkt oder eingeschränkt ist, betrifft dies auch die persönliche Schadensersatzhaftung ihrer Organmitglieder, Angestellter, Arbeitnehmer, Angestellter, Beauftragten und Verrichtungsgehilfen. Für rechtliche Ansprüche des Bestellers gegen die Firma SUNY CARS International B. V. aus oder im Rahmen der Fahrzeugreservierung gelten ausschliesslich das Recht der BRD, soweit nicht gesetzlich zwingend etwas anderes bestimmt ist.

20.1 Die Firma SUNY CARS International ist die zuständige Instanz im Rahmen des Datenschutzes. Persönliche Angaben des Bestellers werden von der Firma SUNY CARS International B. V. zum Zweck der Begründung, Durchführung oder Kündigung des Vertrages erfasst, bearbeitet und verwendet. An Dritte werden die Angaben nur weitergegeben, wenn dies zur Durchführung des (Unter-)Mietvertrages vonnöten ist.

21.3 Es gibt keine mündlichen Zusatzvereinbarungen zu diesem Mietkaufvertrag. Die Änderung oder Ergänzung dieses Mietvertrages muss schriftlich oder in Schriftform erfolgen.

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